Übersichtskarte, Kartengrundlage LGLN, AK5
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 18.09.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 089 „Grundschule Diemarden“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gleichen hat in seiner Sitzung am 02.10.2024 dem Entwurf des Bebauungsplanes 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 089 „Grundschule Diemarden“ und der Begründung zugestimmt und die Veröffentlichung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 089 „Grundschule Diemarden“ soll nun geändert werden, um Nutzungen und optimierte Flächenaufteilungen zu ermöglichen, die bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans wegen damals noch nicht vorhandener Objektplanung nicht vorhergesehen werden konnten. Dies betrifft unter anderem die Installation von E-Ladestationen, die Einrichtung von Ver- und Entsorgungsanlagen (Trafostationen, Hydranten, Müllsammelplätze, technische Anlagen wie Wasserschächte, Wasseranschlüsse und technische Leitungen) sowie die Aufhebung der Festsetzung zur Nutzung versickerungsfähiger Materialien auf den Stellplatzflächen aufgrund ungünstiger Bodenverhältnisse. Weiterhin wird im Rahmen der Bebauungsplanänderung die zeichnerische Festsetzung der Umgrenzung von Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen korrigiert und an die bestehende textliche Festsetzung angepasst.
Zudem soll eine optimierte verkehrliche Erschließung gewährleistet werden. Da die ursprünglich geplante Erschließung über den nördlichen Wirtschaftsweg aufgrund fehlender Zugriffsmöglichkeiten nicht umsetzbar ist, wurde eine alternative Lösung notwendig. Der Erschließungsplaner Rinne & Partner hat hierzu eine neue Erschließungsplanung vorgelegt, die die Grundlage für die Anpassung des Bebauungsplans bildet. Darin wurden auch aktuelle Erkenntnisse zum Umgang mit dem bestehenden Entwässerungsgraben westlich der Reinhäuser Straße berücksichtigt. Dieser soll künftig innerhalb der östlichen Grünflächen des Bebauungsplanes verlaufen und nur in den Zufahrtsbereichen verrohrt werden. Daher werden die spezifischen Festsetzungen innerhalb der Grünflächen im Osten des Plangebietes räumlich und inhaltlich weiter angepasst.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 089 „Grundschule Diemarden“ ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Entsprechend § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) abgesehen. Danach wird ebenso abgesehen von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 089 „Grundschule Diemarden“ nebst Begründung kann in der Zeit
vom 07.10.2024 bis einschließlich 07.11.2024
digital auf der Homepage der planunggruppe puche gmbh unter folgendem Link abgerufen werden: https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
Außerdem stehen die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Gleichen unter: https://www.gleichen.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ zum Download bereit.
Zusätzlich können die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden der Gemeinde Gleichen im Rathaus, Reinhausen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie sollen möglichst auf elektronischem Weg per E-Mail an die Adresse info@pg-puche.de übermittelt werden. Alternativ können diese auch auf dem Postweg an die planungsgruppe puche gmbh, Häuserstraße 1, 37154 Northeim, eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 4 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.