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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Gleichen

1. Haushaltssatzung der Gemeinde Gleichen für die Haushaltsjahre 2025/2026

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird

1.

im Ergebnishaushalt

2025

2026

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1

der ordentlichen Erträge auf

18.070.500 €

18.446.400 €

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

20.715.700 €

21.772.000 €

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

142.200 €

40.200 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

40.000 €

8.000 €

2.

im Finanzhaushalt

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.180.300 €

17.442.200 €

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

18.785.000 €

19.270.500 €

2.3

der Einzahlungen für Investitionen

1.506.800 €

965.900 €

2.4

der auf Auszahlungen für Investitionen

17.908.400 €

14.560.600 €

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

16.401.600 €

13.594.700 €

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

536.200 €

805.400 €

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen auf

35.088.700 €

32.002.800 €

- der Auszahlungen auf

37.229.600 €

34.636.500 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird

für 2025 auf

16.401.600 € und

für 2026 auf

13.594.700 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 13.803.400 € und für das Haushaltsjahr 2026 auf 1.744.400 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite im Haushaltsjahr 2025/2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird

für 2025 auf

2.863.300 € und

für 2026 auf

2.907.000 €

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind durch die besondere Hebesatzsatzung vom 18.12.2024 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

340 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

300 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 6

(1) Der kalkulatorische Zinssatz für das Haushaltsjahr 2025 wird auf 1,33 % festgesetzt.

(2) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind als unerheblich im Sinne von § 117 Abs. 1 NKomVG anzusehen, wenn sie im Haushaltsjahr 15.000 € je Produktkonto nicht überschreiten.

Unbeschadet der vorstehenden Regelung gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen von mehr als 15.000 € als unerheblich, wenn

  1. sie durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen innerhalb des Produktes gedeckt sind.
  2. sie auf gesetzlicher oder tarifvertraglicher Grundlage beruhen.
  3. sie im laufenden Haushaltsjahr zahlungsunwirksam sind.

(3) Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden gemäß § 4 Abs. 6 KomHKVO ab einer Wertgrenze in Höhe von 1.000 € einzeln im Haushaltsplan dargestellt.

(4) Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 KomHKVO (Pflicht zur Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen) wird festgelegt

-

bei Beschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen auf

30.000 €

-

bei Beschaffung von unbeweglichen Vermögensgegenständen auf

100.000 €.

Gleichen, 02.07.2025
gez. Otter (L.S.)
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.2 Die nach § 119 Abs. 4 und nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Göttingen am 09.10.2025 unter dem Aktenzeichen 20.1 erteilt worden.

2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 S. 3 NKomVG vom 17.10.2025 bis zum 23.10.2025 bei der Gemeinde Gleichen, Waldstr. 7, 37130 Gleichen, montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Alternativ kann der Haushaltsplan im Internet unter www.gleichen.de unter der Rubrik Verwaltung / Haushalt eingesehen werden.

Gleichen, 10.10.2025
gez. Otter (L.S.)
Bürgermeister

Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt Nr. 44 für den Landkreis Göttingen vom 16.10.2025.