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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 22/2025
Bekanntmachungen
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Bebauungsplan Nr. 091 "Auf dem Keile", Ortschaft Bremke, Gemeinde Gleichen

 — Gleichen, 23.10.2025

Der Rat der Gemeinde Gleichen hat in seiner Sitzung am 18.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 091 "Auf dem Keile", Ortschaft Bremke, Gemeinde Gleichen, gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 091 "Auf dem Keile", Ortschaft Bremke, ist in dem nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Bebauungsplan Nr. 091 "Auf dem Keile“, die Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der zusammenfassenden Erklärung liegen vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Gleichen, Reinhausen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen, Zimmer 118, während der Geschäftszeiten zu jedermanns Einsicht bereit. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 091 "Auf dem Keile", Ortschaft Bremke, Gemeinde Gleichen, in Kraft.

Gem. § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretende Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Ansprüche, wird hingewiesen.

Gemeinde Gleichen
Der Bürgermeister
gez. D. Otter
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 46 vom 30.10.2025