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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 22/2025
Bekanntmachungen
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Landkreis Göttingen

 — Gleichen, 23.10.2025

Die vom Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 18.12.2024 beschlossene 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit Verfügung des Landkreises Göttingen vom 09.10.2025 (Az.: 60 81 20-7 / 31. Änd.) gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt worden.

Der Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus der nachstehenden Planzeichnung ersichtlich.

Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gleichen, die Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der zusammenfassenden Erklärung, liegen vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Gleichen, Reinhausen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen, Zimmer 118 während der Geschäftszeiten zu jedermanns Einsicht bereit. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gleichen gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wirksam.

Gem. § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Gemeinde Gleichen
Der Bürgermeister
gez. D. Otter
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 46 vom 30.10.2025