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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 24/2024
Mitteilungen aus der Verwaltung
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Mitteilungen aus der Verwaltung

Das Einwohnermeldeamt weist hiermit auf die am 19.01.2025 ablaufende Frist zum Tausch der Papierführerscheine (grau- oder rosafarben) für die Jahrgänge ab 1971 hin.

Nach diesem Stichtag sind nicht umgetauschte Papierführerscheine ungültig und es drohen Bußgelder.

Dieses gilt auch für noch nicht umgetauschte Papierführerscheine älterer Geburtsjahrgänge zwischen 1953 - 1970.

Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass

  • biometrisches Lichtbild

  • alter Führerschein

  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Landkreis Göttingen (bzw. Altkreis Osterode) ausgestellt wurde

Der Führerscheinantrag kann im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen ausgefüllt bzw. abgegeben werden. Die Gebühr beträgt 25,30 € (bei Abholung des neuen Kartenführerscheins im Rathaus der Gemeinde).

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen bittet daher die Betroffenen, zur Vermeidung längerer Bearbeitungszeiten, die entsprechenden Anträge zeitnah zu stellen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Döring und Frau Sander im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Gleichen unter den Telefonnummern 0 55 92/ 501-36 bzw. 501-37 gern zur Verfügung.

Zu beachten:

Bei ab 01.01.1999 ausgestellten Führerscheinen entscheidet das Ausstellungsjahr:

Ausstellungsjahr

Stichtag des Umtauschs

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033