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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 24/2025
Bekanntmachungen
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Gemeinde Gleichen

Übersichtskarte, Lage des Eingriffsbebauungsplanes, im Maßstab verändert (Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5.000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2022)

Luftbild der externen Ausgleichsfläche (NIBIS, 2024, im Maßstab verändert)

BERICHTIGUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 30.10.2025

Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 091 -Auf dem Keile- als Satzung wurde mit Bekanntmachung vom 23.10.2025 im Amtsblatt, Ausgabe 46/2025 vom 30.10.2025, veröffentlicht.

In der Bekanntmachung wurde nicht auf die externe Ausgleichsmaßnahme hingewiesen. Deshalb wird die Bekanntmachung um den Absatz „Externe Ausgleichsfläche“ ergänzt und hiermit neu bekanntgemacht. Diese Bekanntmachung ersetzt die vorherige vom 30.10.2025:

Bekanntmachung

Der Rat der Gemeinde Gleichen hat in seiner Sitzung am 18.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 091 "Auf dem Keile", Ortschaft Bremke, Gemeinde Gleichen, gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 091 "Auf dem Keile", Ortschaft Bremke, ist in dem nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Externe Ausgleichsmaßnahme

Die externe Ausgleichsmaßnahme hat eine Größe von ca. 0,24 ha und umfasst teilweise das Flurstück 40/4, Flur 3, Gemarkung Niedernjesa.

Hintergrund: Die Gemeinde Gleichen hat im Rahmen der Flurbereinigung in Niedernjesa landwirtschaftliche Flächen übernommen. Die betroffene Fläche gehört zu einer insgesamt etwa 2,2 ha großen Teilfläche der Grundstücke Gemarkung Niedernjesa, Flur 3, Flurstücke 40/4, 40/5 und 41/2. Sie liegt südlich der Blaubachschenke und hat die Flurbezeichnung Hackelberg. Mit Wirkung vom 01.03.2021 wurde die Gemeinde in den Besitz eingewiesen.

Der Bebauungsplan Nr. 091 "Auf dem Keile“, die Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der zusammenfassenden Erklärung liegen vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Gleichen, Reinhausen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen, Zimmer 118, während der Geschäftszeiten zu jedermanns Einsicht bereit. Auf Verlangen wird Auskunft über den Inhalt gegeben.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 091 "Auf dem Keile", Ortschaft Bremke, Gemeinde Gleichen, in Kraft.

Gem. § 215 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 des Baugesetzbuches über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretende Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Ansprüche, wird hingewiesen.

Gleichen, 25.11.2025
Gemeinde Gleichen
Der Bürgermeister
gez. D. Otter