Bebauungsplan Nr. 091 „Auf dem Keile“, Ortschaft Bremke, der Gemeinde Gleichen und 31. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 BauGB und frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bebauungsplan Nr. 091 „Auf dem Keile“ in der Ortschaft Bremke war zunächst als Bauleitplan im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) vorgesehen. Es wurde diesbezüglich auch schon eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. einer Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 13.06.2023 bis 14.07.2023 durchgeführt.
Kurz danach hat das BVerwG (4 CN 3.22 - Urteil vom 18. Juli 2023) bezüglich der Nichtanwendbarkeit des § 13b BauGB geurteilt. Das Gericht hatte festgestellt, dass der im Jahr 2017 aufgrund der "Flüchtlingskrise" eingeführte § 13b der Bundesregierung, der die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren regelte, nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist.
Daher wird für den Bebauungsplan das Regelverfahren mit Erstellung eines Umweltberichts angewendet.
Auch die einst angedachte Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes hin zu Wohnbauflächen ist damit so nicht mehr durchführbar. Es muss daher der Flächennutzungsplan in einem eigenständigen Verfahren geändert werden. Dies geschieht im Parallelverfahren.
Es werden daher für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes die Beteiligungsschritte mit einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB i.V.m. § 4 (1) BauGB neu gestartet.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Gleichen hat daher in seiner Sitzung am 13.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 091 „Auf dem Keile“ und den Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 091 „Auf dem Keile“, Ortschaft Bremke, und die Lage der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes sind in den anliegenden Übersichtskarten dargestellt.
Hintergrund der Planung:
Ausgehend von der Straße „Am Eschenberg“ sollen ca. acht neue Bauplätze für Einfamilienhäuser entstehen. Das Wohngebiet hat eine Größe von ca. 0,5 ha (exklusiv Erschließungsflächen) und soll für den Ortsteil Bremke den Bedarf an Wohnbauland für die Eigenentwicklung für etwa die nächsten 20 Jahre decken.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst vollständig das Flurstück 20/42 der Flur 9, Gemarkung Bremke sowie vollständig das Flurstück 20/29 der Flur 9, Gemarkung Bremke.
Der Geltungsbereich der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst vollständig das Flurstück 20/42 der Flur 9, Gemarkung Bremke.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 091 „Auf dem Keile“, Ortschaft Bremke, der Gemeinde Gleichen und der Vorentwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes werden nebst vorhandenen Gutachten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024
im Internet unter
https://pg-puche.de/beteiligungsverfahren-bauleitplanung/
und unter
https://www.gleichen.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/
sowie im Rathaus der Gemeinde Gleichen, Reinhausen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen, Zimmer 118 während der Geschäftszeiten zur Einsicht für jede Person öffentlich ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu den Geschäftszeiten.
Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2022, im Maßstab verändert.)
Lage der 31- Änderung des Flächennutzungsplanes (Kartengrundlage: Topographische Karte 1:25000 (TK25), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2022, im Maßstab verändert.)