Die Ortschaften der Gemeinde Gleichen bilden für die Europawahl am 09.06.2024 je einen Wahlbezirk.
Gemäß § 5 Abs. 3 des Europawahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung fordere ich die im Gemeindegebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen hiermit auf, mir
bis zum 15. Februar 2024
Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer der Wahlvorstände für die Europawahl in den 16 Wahlbezirken (Ortschaften in der Gemeinde Gleichen) vorzuschlagen.
Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können gemäß § 9 der Europawahlordnung ablehnen:
die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sowie einer mit diesen vergleichbaren Regierung eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages sowie eines Parlaments in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das dem Deutschen Bundestag oder einem Landtag vergleichbar ist,
Wahlberechtigte, die am Wahltage das 67. Lebensjahr vollendet haben,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben.
Ich darf daran erinnern, dass die Mitarbeit in einem Wahlorgan Ausdruck demokratischer Grundhaltung und staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins ist. Unter diesem Gesichtspunkt sollen auch Jungwähler und Erstwähler an der ehrenamtlichen Mitwirkung in den Wahlvorständen beteiligt werden.
Ich bitte die im Gemeindegebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen, mir nur solche Wahlberechtigte als Beisitzer/innen in die Wahlvorstände vorzuschlagen, die auch tatsächlich am Wahltag in der Lage sind, dieses Amt auszuführen.
Die Vorschläge müssen in jedem Fall die vollständigen Namen und ladungsfähigen Anschriften enthalten.