Bildung von Wahlbezirken gemäß § 12 Abs. 1 Bundeswahlordnung
Die Ortschaften der Gemeinde Gleichen bilden für die Bundestagswahl am 23.02.2025 je einen Wahlbezirk.
An der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 dürfen nur Personen teilnehmen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
In das Wählerverzeichnis der Gemeinde Gleichen werden automatisch alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 42. Tag vor der Wahl (somit am 12.01.2025) in der Gemeinde Gleichen gemeldet sind.
Spätestens am 21. Tag vor der Wahl (somit am 02.02.2025) erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung.
Nur wer diese Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sicher sein, auch im Wählerverzeichnis zu stehen und somit wählen zu dürfen!
Diejenigen, die bis zum 03.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend mit der Gemeindeverwaltung, Tel.-Nr. 05592/501-12 oder 05592/501-14 in Verbindung zu setzen.