Seit 01.01.2025 gilt in der Bundesrepublik ein geändertes Grundsteuergesetz. Aufgrund der Öffnungsklausel bei der Reform der Grundsteuer, hat Niedersachsen sein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet.
Niedersachsen weicht damit von dem Modell des Bundes ab und hat sich für das Flächen-Lage-Modell entschieden.
Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Der Rat der Gemeinde Gleichen hat sich entschieden, den Hebesatz entsprechend festzusetzen. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in der Gemeinde Gleichen durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Trotz der Aufkommensneutralität wird es durch die Reform zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen für einzelne Steuerpflichtige kommen. Dies können sowohl Steuerbelastungen als auch Steuerentlastungen sein.
Damit die Gemeinde Gleichen ab 2025 über Einnahmen aus der Grundsteuer in gleicher Höhe wie bisher verfügen kann, wurde unter Berücksichtigung der bisher vom Finanzamt übermittelten Steuermessbeträge der Hebesatz der Grundsteuer B auf 300 Prozent gesenkt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A ist unverändert 340 Prozent.
Es muss leider davon ausgegangen werden, dass sich die aktuellen Werte der Messbeträge im ersten Halbjahr 2025 noch ändern werden, da die Bearbeitung beim Finanzamt noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Eine Anpassung der Hebesätze rückwirkend zum 01.01.2025 kann daher möglich werden, wenn sich die Grundsteuereinnahmen abweichend von den derzeitigen Schätzungen entwickeln.
Bewertung des Grundbesitzes:
Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer in Niedersachsens „Flächen-Lage-Modell“ sind:
sowie diese Äquivalenzzahlen:
Die Grundsteuermesszahl des Finanzamtes Göttingen beträgt für den Grund und Boden sowie für Gebäudeflächen grundsätzlich 100%. Bei Wohnflächen liegt die Steuermesszahl bei 70%.
Auf Grundlage der von den Eigentümerinnen und Eigentümern mit der Grundsteuererklärung übermittelten Daten stellt das Finanzamt den Äquivalenzbetrag fest. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Grundlagenbescheid vom Finanzamt.
Der ermittelte Äquivalenzbetrag wird in einer nächsten Stufe mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das ergibt den Grundsteuermessbetrag. Die Eigentümerinnen und Eigentümern erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid.
Grundsteuerwert x Steuermesszahl =Grundsteuermessbetrag
Festsetzung der Grundsteuer ab 2025:
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert, um die endgültige Grundsteuer zu ermitteln:
Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten in einem letzten Schritt von der Gemeinde den Grundsteuerbescheid.