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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 4/2026
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Mitteilungen aus der Verwaltung

Alles bestens mit drei Regeln:

Regel Nummer 1:

Führen Sie Ihren Hund in der Nähe von Kitas und Schulen, Einkaufsbereichen, Spiel- und Sportplätzen und bei Menschenansammlungen grundsätzlich an der Leine, sodass Sie ihn immer unter Kontrolle haben! Während der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis 15. Juli besteht in der freien Natur grundsätzlich immer und überall Leinenpflicht! In Wald- und Schongebieten gilt der Leinenzwang vom 01. Dezember bis 31. Juli.

Regel Nummer 2:

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund anderen Hunden oder Menschen nicht ungewollt zu nahekommt.

Regel Nummer 3:

Entfernen Sie den Hundekot (aufsammeln und in Mülltonne entsorgen) und lassen Sie Ihren Hund nicht fremdes Eigentum (z.B. Autoreifen oder Zäune) durch Urin markieren.

Hunde bellen hin und wieder.

Das ist ganz natürlich und es sollte sich niemand daran stören, wenn es bei „hin und wieder“ bleibt. Bei Problemen hilft häufig ein freundliches Gespräch.