In der im Amtsblatt Nr. 5 vom 01.03.2026 veröffentlichen Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur geplanten Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Leinebergland“ vom Landkreis Göttingen wird der Zeitraum der Auslegefrist wie folgt berichtigt:
Statt „vom 26.02.2026 bis 29.03.2026“ muss es richtig heißen: „vom 26.03.2026 bis 29.04.2026“.
Die weiteren Angaben der Bekanntmachung bleiben unverändert bestehen.