Aufgrund der § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2025 (Nds. GVBI. Nr. 3) und des § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBI. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds.
GVBI. S. 589) hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 25.02.2026 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Die Gemeinde Gleichen als Obdachlosenbehörde unterhält im Ortsteil Benniehausen, Lindenhof 4, eine Obdachlosenunterkunft als öffentliche Einrichtung. Die Unterkunft dient ausschließlich der befristeten, notdürftigen und räumlichen Unterbringung obdachlos gewordener Personen und ist nicht für eine dauernde Wohnungsnutzung bestimmt.
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend mit Wirkung zum 01.01.2026 in Kraft.
Gleichen, den 25.02.2026
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Göttingen Nr. 11 vom 12.03.2026