Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 20.12.2023 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung wird der Stellenplan geändert. In den Endsummen bleiben die Festsetzungen des Haushaltsplanes unverändert.
Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 21.708.000 € um 3.275.000 Euro erhöht und damit auf 24.983.000 Euro festgesetzt.
Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
Keine Änderungen.
Gleichen, 20.12.2023
Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Nr. 12 vom 21.03.2024, Seite 207