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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Landkreis Göttingen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gleichen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Gleichen in seiner Sitzung am 20.12.2023 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

Mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung wird der Stellenplan geändert. In den Endsummen bleiben die Festsetzungen des Haushaltsplanes unverändert.

§ 2

Die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditermächtigung wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 21.708.000 € um 3.275.000 Euro erhöht und damit auf 24.983.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

§ 6

Keine Änderungen.

Gleichen, 20.12.2023

gez. Otter (LS)
Bürgermeister

Nachrichtliche Bekanntmachung aus dem Amtsblatt des Landkreises Nr. 12 vom 21.03.2024, Seite 207