Auf den Gemeindefriedhöfen Etzenborn, Groß Lengden, Klein Lengden, Rittmarshausen und Sattenhausen werden die gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau vorgeschriebenen jährlichen Grabmalkontrollen in den nächsten Wochen durchgeführt, sowie der Ablauf der Nutzungszeit und der Pflegezustand der Gräber kontrolliert.
Nicht standsichere Grabmale werden mit einem Hinweis versehen. Bei einer unmittelbar bestehenden Unfallgefahr werden die betroffenen Grabmale ohne vorherige Ankündigung gesichert oder umgelegt.
Beanstandete Gräber werden durch Aufkleber gekennzeichnet, diese sind innerhalb von 4 Wochen ordnungsgemäß herzurichten.