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Mitteilungsblatt Gleichen
Ausgabe 9/2026
Bekanntmachungen
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Gemeinde Gleichen

Übersichtskarte, Lage des Bebauungsplans, Maßstab 1: 5000 (Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5.000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2025)

Übersichtskarte, Lage der Änderung des Flächennutzungsplans, Maßstab 1: 5000 (Kartengrundlage: Amtliche Karte 1:5.000 (AK5), Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 2025)

Bebauungsplan Nr. 095 „Feuerwehrstützpunkt Bremke/Ischenrode“ und 37. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemeinde Gleichen

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Gleichen hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 095 „Feuerwehrstützpunkt Bremke/Ischenrode“ und die 37. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

Hintergrund der Planung:

Die Gemeinde Gleichen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Realisierung eines neuen Feuerwehrgerätehauses am südwestlichen Ortsrand von Bremke. Mit dem Neubau soll ein gemeinsamer Feuerwehrstützpunkt für die Ortschaften Bremke und Ischenrode geschaffen werden. Hintergrund ist die Notwendigkeit einer modernen, den aktuellen Anforderungen entsprechenden Feuerwehrinfrastruktur, die sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nachhaltig gewährleistet.

Mit dem geplanten Neubau können die Einsatzzeiten optimiert, die Zusammenarbeit der Wehren gebündelt sowie eine zukunftsfähige Ausstattung und Unterbringung der Einsatzfahrzeuge, Geräte und Mannschaftsräume sichergestellt werden. So kann die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nachhaltig gesichert und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Ortschaften sowie im gesamten Gemeindegebiet gestärkt werden.

Der ausgewählte Standort am südwestlichen Ortsrand von Bremke innerhalb des Flurstücks 183/101, Flur 14, Gemarkung Bremke, zeichnet sich durch seine verkehrsgünstige Lage an der Landesstraße und die unmittelbare Anbindung an das überörtliche Straßennetz aus. Dadurch können Einsatzorte sowohl in Bremke und Ischenrode als auch in den umliegenden Ortschaften und im weiteren Gemeindegebiet schnell erreicht werden.

Das derzeit unbebaute Projektgrundstück hat eine Größe von ca. 0,36 ha. Das Plangebiet des Bebauungsplans insgesamt umfasst (inkl. eines Teilbereichs des Wirtschaftswegs auf Flurstück 207/140 („Theo-Friedrich-Weg“ der nicht öffentlich gewidmet und lediglich umgangssprachlich so bezeichnet wird), des Teilbereichs des Wirtschaftswegs auf Flurstück 248/143 und eines Teilbereichs der Ischenröder Straße (Flurstück 108/6) eine Fläche von rund 0,5 ha.

Die Änderung des Flächennutzungsplans bezieht sich teilweise auf das Flurstück 183/101, Flur 14, Gemarkung Bremke. Das Plangebiet des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,37 ha.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können die Vorentwürfe zum Bebauungsplan Nr. 095 „Feuerwehrstützpunkt Bremke/Ischenrode“ und zur 37. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit

vom 27.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026

auf der Homepage der Gemeinde Gleichen oder dem zentralen Internetportal des Landes eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen auch im Rathaus der Gemeinde Gleichen, Waldstraße 7, 37130 Gleichen, Zimmer 118, während der Geschäftszeiten zur Einsicht für alle Interessierte öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen abgeben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ersetzt nicht die Veröffentlichung/öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwürfe für die Dauer eines Monats. Die Veröffentlichung/öffentliche Auslegung folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Gemeinde Gleichen, den 21.04.2026
Der Bürgermeister
gez. Otter