Titel Logo
Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 1/2025
Aus der Samtgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Samtgemeinde

Erst gab's für Patrick Rymas von Gaby Klose die Amtskette ...

... und dann die Nervennahrung vom Rat

Bei der letzten Ratssitzung des vergangenen Jahres am 19. Dezember wurde der frisch gewählte Samtgmeindebürgermeister Patrick Rymas offiziell in sein Amt eingeführt. Ratsvorsitzende Gaby Klose überreichte ihm seine Amtskette und von den Ratsfraktionen gab’s ein „süßes Präsent“ als Nervennahrung für den neuen Verwaltungschef, bevor man zur Tagesordnung überging und die folgenden Beschlüsse durch den Rat der Samtgemeinde Boldecker Land gefasst wurden.

Angepasste Aufwandsentschädigungen

Die Aufwands- und Entschädigungssatzung der Samtgemeinde vom 16. Dezember 2021 wurde durch den Rat bezüglich der nachfolgenden Punkte aktualisiert.

Im Bereich der Feuerwehr:

  • Künftig gibt es keine Unterscheidung mehr von Ortsbrandmeister*innen einer „stellvertretenden Stützpunktwehr“ und einer „Feuerwehr mit Grundausstattung“.
  • Entschädigungen werden auch bei Doppelposten gezahlt (z.B. stellvertretende*r Gemeindebrandmeister*in, wenn gleichzeitig Ortsbrandmeister*in oder Gemeindejugendfeuerwehrwart*in, wenn gleichzeitig Ortsjugendfeuerwehrwart*in). Begründung: „Es sind zwei völlig unterschiedliche Aufgaben, welche auch entsprechend entschädigt werden müssen.“
  • Es erfolgt die finanzielle Gleichstellung in der Aufwandsentschädigung von Gerätewart*innen von Stützpunkt- und Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung. Begründung: „Die Anzahl von Fahrzeugen und diversen Zusatzausstattungen sind nahezu gleich.“
  • Der/die Gerätewart*in am Standort des Einsatzleitwagens hat mehr Aufwand durch ein zusätzliches Fahrzeug und bekommt dafür künftig eine um zehn Euro erhöhte Entschädigung.
  • Für die Gemeindekinderfeuerwehr wird die Aufwandsentschädigung für den/die Kinderfeuerwehrwart*in aufgrund einer weiteren Kinderfeuerwehr angepasst. Aufnahme des/der stellvertretende*n Kinderfeuerwehrwart*in in die Entschädigungssatzung.
  • Für den Stellvertreterposten des/der Gemeindejugendfeuerwehrwart*in wird die Entschädigung auf 50 Prozent des/der Gemeindejugendfeuerwehrwart*in angepasst.
  • Für den Stellvertreterposten des/der Kinderfeuerwehrwart*in wird die Entschädigung aufgrund von gestiegenem Aufwand (mehr Kinder) angepasst.
  • Anpassung der Aufwandsentschädigung für den/die Erste-Hilfe-Beauftragte*n aufgrund von Mehraufwand, z.B. als Medizinproduktebeauftragte*r für „AED“ (Automatisierte Externe Defibrillatoren zur laienmedizinischen Behandlung von Herzrhythmusstörungen).
  • Aufnahme eines/einer stellvertretenden Erste-Hilfe-Beauftragten in die Entschädigungssatzung.

Insgesamt betrachtet belaufen sich die finanziellen Auswirkungen für die Satzungsanpassungen im Bereich der Feuerwehr (wenn alle Posten entsprechend besetzt werden können) auf Mehrkosten von 280 Euro im Monat bzw. 3.360 Euro im Jahr.

Aufwandsentschädigung Formularhilfe:

Im Haushalts- und Finanzausschuss am 19. September 2024 wurde sich darauf verständigt, dass unsere beiden ehrenamtlichen Formularhelferinnen im Rathaus 120 Euro pro Jahr (zehn Euro im Monat) als Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Dies wurde in die Satzung entsprechend eingearbeitet.

Entschädigung Schiedspersonen:

Seit vielen Jahren erhalten die Schiedspersonen der Samtgemeinde Boldecker Land eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 425 Euro (monatlich 35,42 Euro). Diese wurde nun vom Rat auf monatlich 60 Euro (720 Euro im Jahr) angehoben.

Berücksichtigt wurde hier, dass die Schiedspersonen in nicht unwesentlichem Umfang für Ruhe in den Gemeinden sorgen, indem sie Streitigkeiten beenden, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtssicherheit geben, was die Verwaltung auch partiell entlastet. Weiterhin ist für die Schiedspersonen eine permanente Rechtsrecherche erforderlich. Dieses äußerst wichtige Ehrenamt soll damit entsprechend Anerkennung finden und gestärkt werden.

Entschädigung für Wahlhelfer:

Die Aufwandsentschädigung (gemäß § 10 Bundeswahlordnung) für die Wahrnehmung von Wahlehrenämtern für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wurde wie folgt vom Rat der Samtgemeinde beschlossen: Wahlvorsteher*innen und Stellvertreter*innen erhalten je 50 Euro, sowie die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände je 40 Euro. Die höheren Entschädigungen für die Wahlvorsteher*innen sowie für die Stellvertreter*innen ergeben sich aus dem zusätzlichen Zeitaufwand im Vorfeld der Wahlen sowie der höheren Verantwortung.

Höhere Abwassergebühren

Die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (WEB) haben zum 1. Januar 2025 die Abwassergebühren für den Bereich der Samtgemeinde Boldecker Land angepasst: Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung veränderte sich um +0,42 Euro auf 3,12 Euro pro Kubikmeter. Für einen 4-Personen-Musterhausahlt bedeutet das eine monatliche Mehrbelastung von 5,25 Euro für die Abwasserbeseitigung.

Mit den Anpassungen wurden die allgemeinen Preissteigerungen von Energie-, Material- und Personalkosten sowie der Einkauf von Chemikalien aufgefangen. Hinzu kommen Mehraufwendungen bei der Ableitung des Niederschlagswassers und der Beseitigung von Falscheinleitungen in das Schmutzwassernetz. (Presseinformation der WEB).

Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land gab dazu formal seine Zustimmung.

Schulanbau für 5.597.466,33 Euro

Für den geplanten Neubau eines Gebäudeteils an der Grundschule Jembke wurde ein Kostenrahmen in Höhe von 5.597.466,33 Euro brutto durch den Rat beschlossen. Die bauliche Umsetzung erfolgt gemäß einer dem Rat vorgelegten Entwurfsplanung und die Verwaltung wird beauftragt, „innerhalb des festgesetzten Kostenrahmens alle mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden und für dessen Durchführung erforderlichen Aufgaben wahrzunehmen und alle Entscheidungen entsprechend der freigegebenen Entwurfsplanung zu treffen“.

Dazu wird das Bauvorhaben trotz seiner erheblichen finanziellen und politischen Bedeutung als „Geschäft der laufenden Verwaltung“ (im Sinne des § 85 Absatz 1 Nr. 7 NKomVG) geführt. Aufgrund der zu erwartenden jährlichen Baukostensteigerung wird zu dem oben genannten Kostenrahmen noch ein zusätzlicher Pauschalbetrag in Höhe von zehn Prozent festgesetzt.

Die Verwaltung unterrichtet die politischen Gremien im Folgenden transparent über den Fortgang der weiteren Planung und die Arbeiten, so wurde beschlossen, und informiert insbesondere über planerische bzw. bauliche Veränderungen sowie deren finanzielle Auswirkungen.

Sobald der Verwaltung die Leistungsverzeichnisse zur Durchsicht und Freigabe an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Gifhorn vorliegen, wird auch dem Rat der Samtgemeinde Boldecker Land eine angemessene Frist zur Durchsicht und Anmerkung wichtiger Punkte (z. B. weitere Einsparpotentiale) gegeben. Diese Frist wird auf drei Tage festgesetzt.

Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in der Ratsvorlage SG/2024/097, die Sie auf unserer Homepage www.boldecker-land.de über das Bürgerinformationssystem Allris einsehen können.

Mehrbedarf an Büroräumen

Bei einer Klausurtagung des Rates am 16. November 2024 wurden Überlegungen zur Anmietung einer Liegenschaft in Weyhausen (Laischeweg 4) vorgestellt. Die notwendige Einrichtung zusätzlicher Stellen, die eine Organisationsanalyse der Verwaltung im vergangenen Jahr hervorgebracht hatte (Vorlage SG/2024/055), führt zwangsläufig zu einem benötigten Mehrbedarf an Büroräumen.

Darüber hinaus sei abzusehen, so argumentierte die Verwaltung, dass die Kommunen in den nächsten Jahren zusätzliche Pflichtaufgaben wahrnehmen müsse. Daher wolle man „mit dem Vermieter bezüglich des Mietpreises in die Verhandlungen einsteigen“. Dies genehmigte der Rat.

Gleichzeitig wurde beschlossen: Auf Grundlage des verhandelten Mietpreises werde die Verwaltung zur Deckung des unabweisbaren Raumbedarfes ein vollumfängliches Konzept vorlegen, zur aktuelle Raumsituation im Rathaus und im Kanadahaus, zur Büroflächenermittlung der neuen Liegenschaft und zu zusätzlichen Stellen auf Grundlage der neuen Organisationsstruktur. Untersucht werden sollen auch die Vor- und Nachteile von Anmietung vs. Anbau/Neubau.

Erhalt des Schulstandorts Osloß

Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land hat aufgrund einer entsprechenden Schülerzahlprognose den Erhalt des Schulstandortes der Grundschule Osloß durch Anbau- bzw. Umbaumaßnahmen beschlossen.

Dazu heißt es in der Vorlage: „Um den zukünftigen Raumfehlbedarf (auch im Hinblick auf den Ganztag 2026/2027) zu decken, ist eine Raumbedarfsanalyse vorzunehmen. Zur Erarbeitung eines funktionalen Raumprogramms, das sowohl den Bedürfnissen der Schule entspricht, als auch modernes pädagogisches Arbeiten unterstützt, werden zeitnah Gespräche mit der Schulleitung geführt.“ Um die zukünftige Raumsituation vor Ort möglichst zeitnah zu entlasten, haben sich Verwaltung und Politik darauf verständigt, eine „Übergangslösung“ zu erarbeiten.

Darüber hinaus soll in einem weiteren Schritt ein Architektenwettbewerb für die weitere Gesamtentwicklung des Standorts ausgelobt werden, um auf der Grundlage der gegebenen Randbedingungen einen unter gestalterischen, funktionalen wie auch (insbesondere) wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimalen Lösungsvorschlag für den Gesamtstandort zu erhalten.

Dieser Wettbewerb wird unter Beteilung der Politik und der Schulleitung erfolgen. Die Auslobung des Siegers erfolgt durch Sachpreisrichter (Politik, Verwaltung, Schulleitung) und Fachpreisrichter (unabhängige Architekten). Nach der Tagung des Preisgerichtes werden die Architektenmodelle ausgestellt. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dann die verschiedenen Entwürfe anschauen.

Die weitere bauliche Standortentwicklung stellt sich in Anbetracht der aktuellen Situation am Standort etwas schwierig dar. Für das Schulgrundstück muss die Grundflächenzahl (GRZ) erhöht werden. Die GRZ gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. Hinsichtlich dieser Flächenbereitstellung und der Anpassung des aktuellen Bebauungsplans müssen Gespräche mit der Gemeinde Osloß geführt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, auch dies in die Wege zu leiten.

Sanierung der OBS Weyhausen

Die Verwaltung wurde vom Rat ermächtigt, einen Vertrag mit einem Projektsteuerungsbüro zur Sanierung der Gebäudeteile A und B der Oberschule Weyhausen abzuschließen.

Hintergrund: Es wurden bereits europaweite Vergabeverfahren durchgeführt, für Objektplanung, Tragwerksplanung und die Planung für die technische Gebäudeausrüstung. Aufgrund von Personalengpässen im Bauamt wurde zudem ein Vergabeverfahren für die Projektsteuerung und die Projektleitung in die Wege geleitet. Hierzu kann jetzt der Vertrag abgeschlossen werden.

Projektsteuerung Kita-Neubau

Ebenfalls ein Vertrag mit einem Projektsteuerungsbüro kann für den Neubau einer Kindertagesstätte in Tappenbeck abgeschlossen werden, nachdem der Rat jetzt dafür grünes Licht gab.

Auch hier wurden bereits Vergabeverfahren für Objektplanung, Tragwerksplanung und die Planung für die technische Gebäudeausrüstung durchgeführt. Ebenfalls aufgrund von Personalengpässen im Bauamt wurde auch dafür ein Vergabeverfahren für die Projektsteuerung und die Projektleitung in die Wege geleitet.

Höhere Besoldung nach Fortbildung

Samtgemeinderat Arthur Matis wird per Ratsbeschluss zur Qualifizierung gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 zur Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 durch eine Beförderung zugelassen.

Zur Begründung: Durch das reformierte Laufbahnrecht soll die berufliche Entwicklung der Beamtinnen und Beamten nicht mehr ausschließlich von einem formalen Bildungsabschluss zu Beginn des beruflichen Werdeganges abhängig sein.

Es gilt der Grundsatz des lebenslangen Lernens. So soll sich das berufliche Fortkommen der Beamtinnen und Beamten nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einschließlich Qualifizierung vollziehen. Ziel des neuen Laufbahnrechts ist es, die Durchlässigkeit innerhalb der Laufbahngruppe 2 zu erhalten und zu verbessern, um leistungsstarken Beamtinnen und Beamten auch weiterhin das berufliche Fortkommen zu ermöglichen,

So haben vor einer Beförderung nach Besoldungs-Gruppe A 14 Beamtinnen und Beamte, die weder im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (bisher A 13 höherer Dienst) eingestellt worden sind, noch die Bildungsvoraussetzungen für eine solche Einstellung erfüllen, gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NLVO eine entsprechende Qualifizierung erfolgreich abzuschließen. Diese Qualifizierung soll die Beamtin oder den Beamten zur erfolgreichen Wahrnehmung des höheren Amtes befähigen.

Die Übertragung eines Amtes nach Besoldungsgruppe A 14 setzt somit voraus, dass die Beamtin oder der Beamte der Samtgemeinde Boldecker Land eine vom Samtgemeinderat bestimmte Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen hat. Diese Qualifizierung muss die Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung beinhalten, die erforderlich sind, um in Verbindung mit der bisherigen Ausbildung, den sonstigen Qualifizierungen und den bisherigen beruflichen Tätigkeiten zu einer erfolgreichen Wahrnehmung des höheren Amtes zu befähigen (§12 Abs. 2 Satz 2 NLVO). Es sollen allgemeine, fachübergreifende wie auch fachspezifische Qualifikationserfordernisse berücksichtigt werden.

Die Verwaltung begründete ihren Antrag: „Bei Samtgemeinderat Arthur Matis handelt es sich um einen leistungsstarken Beamten, dem hierdurch das berufliche Fortkommen innerhalb der nun zusammengefassten Laufbahngruppe 2 ermöglicht wird. Samtgemeinderat Arthur Matis leitet seit mehreren Jahren erfolgreich das Bauamt mit Gebäudemanagement und den Bauhof und erfüllt die in der als Anlage beigefügten Richtlinie aufgeführten Qualifizierungsanforderungen.“

Samtgemeinderat Arthur Matis übernimmt zudem die Verhinderungsvertretung in Abwesenheit des Samtgemeindebürgermeisters Patrick Rymas und „ist somit in herausragender Funktion innerhalb der Samtgemeinde Boldecker Land tätig“. Durch Teilnahme an der vom Niedersächsischen Studieninstitut (NSI) durchgeführten Modulreihe „Führen und Managen“ mit fünf Modulen erwirbt der Beamte die gemäß § 11 NLVO geforderte Führungsqualifizierung bei Wahrnehmung von Ämtern mit Führungsverantwortung.

Weitere Einzelheiten dazu finden Sie in der Ratsvorlage SG/2024/123, die Sie auf unserer Homepage www.boldecker-land.de über das Bürgerinformationssystem Allris einsehen können.

Mitteilungen der Verwaltung

  • Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas teilte mit, dass bezüglich der Grundsteuerreform 2025 am 17. Dezember eine gesonderte Bürgermeisterdienstbesprechung stattgefunden habe. Dabei sei vereinbart worden, dass für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer A und B für 2025 festgesetzt werden solle.
    Die Samtgemeinde werde daher vom üblichen Abbuchungslauf zum 15. Februar 2025 absehen und erst zum 15. Mai 2025, dann für zwei Fälligkeiten, die Grundsteuer abbuchen bzw. einfordern. Die Bürgerinnen und Bürger würden hierüber im Mitteilungsblatt bzw. auf unserer Homepagenoch gesondert informiert. Hierdurch würden falsche und insbesondere auf Grundlage der alten Hebesätze viel zu hohe Steuern vermieden. Darüber hinaus sei der Verwaltungsaufwand für sonst nötige Rückrechnung zu aufwändig.
  • Die OBS Weyhausen sei für das Startchancenprogramm von Bund und Ländern ausgewählt worden (das Mitteilungsblatt berichtete im August 2024). Insgesamt seien dadurch Fördermittel in Höhe von 812.592 Euro abrufbar. Diese könnten ab Juni 2025 bis Juli 2034 ausgegeben und sowohl baulich als auch personell verwendet werden. Die Verwaltung werde sich mit der Oberschule austauschen, was gemacht werden solle und aus diesem Programm dann möglicherweise gegenfinanziert werden könne.