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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 1/2025
Aus der Samtgemeinde
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Aus den Ämtern

Zum 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mussten daher gegenüber ihrem Finanzamt eine Steuererklärung über ihr Eigentum abgeben. Auch in der Samtgemeinde Boldecker Land wird sich die Grundsteuer-Reform bemerkbar machen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsweisen für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.

Gesetztes Ziel aller Mitgliedsgemeinden ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform nicht mehr belastet werden soll als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.

Die Samtgemeinde wird vom Abbuchungslauf zum 15.02.2025 absehen und erst zum 15.05.2025, dann für zwei Fälligkeiten, die Grundsteuer abbuchen bzw. einzufordern. Die Mitgliedsgemeinen können hierdurch im Rahmen der Haushaltplanaufstellung 2025 zunächst die aufkommensneutralen Hebesätze festsetzen und es werden falsche und insbesondere auf Grundlage der alten Hebesätze viel zu hohe Steuern für Sie als Steuerzahler vermieden. Die neuen Grundsteuerbescheide werden Ihnen dann zeitnah zugestellt.

Sofern Sie einen Dauerauftrag für die Grundsteuer eingerichtet haben, können Sie diesen entweder zunächst stoppen oder es werden in diesem Fall die Steuern nach den alten Abschlägen von Ihnen gezahlt und im Mai dann von der Samtgemeinde verrechnet.

Warum überhaupt Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schulgebäude, Sportplätze, Feuerwehren, Schwimmbäder und dergleichen finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Städte und Gemeinde diese Daseinsvorsorge nicht erbringen.

Sofern Sie Fragen zu dieser Thematik haben, steht Ihnen das Kämmereiamt gerne zur Verfügung. Als zukünftige Hilfestellung dient zudem das nachfolgende Schaubild.