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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 1/2026
Aus der Samtgemeinde
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Aus der Samtgemeinde

Jetzt offiziell im Amt: Ortsbrandmeister Christian Eichenlaub (re.) mit Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas

Im Herbstferienprogramm der Jugendförderung wurde der Jugendraum in Osloß neu gestaltet

Unsere denkmalgeschützte Kita Bokensdorf wird entsprechend saniert

Bei der Kita Weyhausen besteht umfangreicher Sanierungsbedarf, insbesondere im Dachbereich

An der OBS Weyhausen werden Kinder derzeit in mobilen Klassenräumen unterrichtet

Die letzte Sitzung des Rates der Samtgemeinde Boldecker Land im Jahre 2025 fand am 18. Dezember im DGH Weyhausen statt. Dabei wurde Samtgemeinderat Arthur Matis, allgemeiner Stellvertreter von Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas, nach einer Abschlusspräsentation seiner Qualifikationsmaßnahmen vom Rat mit sofortiger Wirkung zum Samtgemeindeoberrat ernannt. Was sonst noch auf der Tagesordnung stand:

Jembkes Ortsbrandmeister offiziell im Amt

Ortsbrandmeister Christian Eichenlaub aus Jembke wurde nun auch ganz offiziell für sechs Jahre (bis 30. November 2031) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas händigte ihm die Ernennungsurkunde aus.

Mit Ratsbeschluss vom 2. Juli war Eichenlaub zunächst mit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion des Ortsbrandmeisters der Stützpunktwehr Jembke beauftragt worden, da er noch nicht alle notwendigen fachlichen Eignungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis erfüllte. Den noch erforderlichen Ausbildungslehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvierte Eichenlaub im Oktober erfolgreich in Celle.

22. Änderung des Flächennutzungsplanes

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) der Samtgemeinde Boldecker Land im Bereich der Gemeinde Jembke wurde erforderlich, um den F-Plan den Erfordernissen der konkreten Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen anzupassen und planerisch abzustimmen.

Ebenso setzt die Samtgemeinde Boldecker Land damit ihre Entwicklungsvorstellungen im Hinblick auf die Förderung regenerativer Energien um. Sie berücksichtigt dabei insbesondere § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB, nach dem Bauleitpläne dazu beitragen sollen, den Klimaschutz zu fördern.

Der Änderungsbereich liegt östlich der Gemeinde Jembke und umfasst eine Fläche von ca. 17,5 Hektar. Der Rat der Samtgemeinde stimmte einer Flächenausweisung nach Abschluss der gebotenen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, denTrägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden als Sonderbaufläche für Photovoltaiknutzung zu.

403.000 Euro für die Grundschule Jembke

Aus dem „Pakt für Kommunalinvestitionen“ im Rahmen des Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes erhält die Samtgemeinde Boldecker Land 403.009,78 Euro. Es wurde der Beschluss gefasst, dieses Fördergeld in die Ausstattung der Grundschule Jembke zu investieren, die derzeit durch einen Anbau erweitert wird.

Wiedereröffnung des Jugendtreffs Osloß

Am 6. November 2025 öffnete der Jugendtreff Osloß erstmals nach langer Pause wieder „neu“. Im Herbstferienprogramm der Jugendförderung war der Raum gemeinsam mit Jugendlichen aus der Gemeinde auch neugestaltet worden. Entstandene Kosten konnten über das Budget der allgemeinen Jugendarbeit abgedeckt werden. Im Testlauf ist der Jugendtreff nun donnerstags von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr in Betrieb. Derzeit übernehmen die Jugendtreffmitarbeitenden aus Weyhausen diese Öffnungszeit, sodass aktuell keine zusätzlichen Personalkosten entstehen.

Bis zum Tag der Ratssitzung konnte an drei Donnerstagen geöffnet werden. Hierbei besuchten zwischen acht und 16 Jugendliche den Jugendtreff. Aufgrund der kurzen Dauer der Erprobung konnte noch nicht abschließend beurteilt werden, ob und in welchem Umfang ein dauerhafter Bedarf gegeben ist.

Der Testlauf soll mit bestehendem Personal bis in den Januar hinein fortgeführt und vor Aufstellung des Haushalts 2026 ausgewertet werden, so die Vorlage der Verwaltung. Die sich hieraus ergebenden Bedarfe hinsichtlich Personal- und Sachausstattung werden dann für den Gremienlauf mit einer entsprechenden Beschlussvorlage vorbereitet. Diesen Sachstand nahmen die Ratsmitglieder zur Kenntnis.

Sanierung des Kindergartens Bokensdorf

Das denkmalgeschützte Gebäude der Kita Bokensdorf konnte in den Jahren 2024 und 2025 mit Mitteln des Dorferneuerungs-Programms saniert werden. Die durch Fördermittel finanzierten Arbeiten sind nun abgeschlossen.

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme waren folgende Arbeiten durchgeführt worden:

  • Instandsetzung des gesamten Fachwerks (Sanierung der Gefache + Anstrich der Fachwerkbalken)

  • Teilweise Überarbeitung/Anstrich der Fenster

  • Erneuerung der Innendämmung (Entfernung der alten Dämmung und Einbau einer ökologischen Lehmputzdämmung)

  • Teilerneuerung und Erweiterung der Elektrik

  • Innenarbeiten im ehemals von der Gemeinde genutzten Bereich

Alle genannten Maßnahmen sind Bestandteil des geförderten Sanierungsabschnitts.

Die Fortsetzung der Sanierungsarbeiten erfolgt außerhalb der Förderkulisse und ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Ab Januar erfolgen die noch ausstehenden Innenarbeiten, die bereits 2024 in den Leistungsverzeichnissen als Wahlpositionen mit ausgeschrieben wurden. Dazu gehören insbesondere:

  • Erneuerung von Türen und Türzargen

  • Erneuerung der Fußböden

  • Erneuerung der Fensterbretter

  • Einbau einer Küche

Nach Fertigstellung soll dieser Gebäudeteil im Sommer 2026 vorübergehend von der Kindergartengruppe genutzt werden.

Sobald die Kindergartengruppe in den ehemaligen Gemeindebereich umziehen kann, wird der tatsächliche Kita-Bereich saniert. Hierzu wird ein Nutzungsänderungsantrag bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Gifhorn gestellt. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen:

  • Erneuerung der Innendämmung

  • Erneuerung des Fußbodens

  • Erneuerung der Türen

Während dieser Sanierungsphase ist keine Nutzung der Räume möglich. Die Ausweichnutzung im ehemaligen Gemeindebereich stellt den durchgehenden Kitabetrieb sicher. Hierzu fand am 24. November 2025 ein Abstimmungsgespräch mit einem Vertreter vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) statt.

Nach Beendigung aller Sanierungsarbeiten wird der Kita das gesamte Erdgeschoss des Gebäudes zur Verfügung stehen. Eine Erweiterung der Gruppenanzahl ist nicht geplant.

Folgende Funktionsräume sind vorgesehen: Gruppenraum/Bewegungsraum, Küche, Bibliothek, Lagerraum. Damit wird eine zukunftsfähige, pädagogisch und funktional hochwertige Nutzung des denkmalgeschützten Gebäudes gewährleistet.

Für die Fortführung der Sanierungsmaßnahmen stehen Haushaltsmittel in Höhe von 73.000 Euro zur Verfügung.

Machbarkeitsstudie* zu Kindertagesstätten

In der Samtgemeinde Boldecker Land besteht nach Darstellung im Kindertagesstätten-Bedarfsplan 2024/2025 entgegen des allgemeinen Trends ein erheblicher zusätzlicher Kinderbetreuungsbedarf. Konkret fehlen nach aktueller Prognose etwa 166 Krippenplätze und 66 Kindergartenplätze.

U.a. im Rahmen einer Klausurtagung des Rates im November waren verschiedene Einrichtungen mit akutem oder künftigem Handlungsbedarf identifiziert worden:

Krippe III Tappenbeck: Rückbau der Containerkrippe im Zuge des Neubaus der Kindertagesstätte in Tappenbeck.

Kita Weyhausen: Es besteht umfangreicher Sanierungsbedarf, insbesondere im Dachbereich. Aufgrund des Zustands und der Bedeutung der Einrichtung soll diese mit Priorität A behandelt werden. Die Kita Weyhausen wird als erste und vorrangig im Rahmen der Machbarkeitsstudie betrachtet, um frühzeitig Handlungssicherheit zu erlangen und Verzögerungen zu vermeiden.

DRK-Kita am Mühlenweg: Der Betriebsführungsvertrag läuft zum 31.03.2027 aus.

Kindergartengruppe in Osloß (befristet): Auch diese Gruppe soll im Rahmen der Studie gründlich analysiert werden, insbesondere hinsichtlich ihrer langfristigen Perspektive.

Um die Planung in den kommenden Jahren verlässlich, ganzheitlich und nachhaltig auszurichten, verständigten sich Rat und Verwaltung im Zuge der Klausurtagung darauf, eine externe Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen. Dies wurde jetzt per Ratsbeschluss bestätigt.

In die Machbarkeitsstudie mit ein, fließt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für alle Kindertageseinrichtungen im Boldecker Land durch ein externes Beratungsunternehmen. Die Studie soll den vorhandenen Ist-Stand, die Bedarfsprognosen, die örtlichen Rahmenbedingungen sowie bauliche, organisatorische und wirtschaftliche Optionen bewerten und daraus konkrete Handlungsempfehlungen ableiten.

Bezüglich der Kita Weyhausen wurde die Verwaltung vom Rat zudem damit beauftragt, eine erforderliche Ausschreibung in die Wege zu leiten, um ein geeignetes Beratungsunternehmen zu beauftragen. Finanziell muss dafür mit rd. 40.000 Euro gerechnet werden.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab dem 1. August 2026 hat ein Kind, welches im Schuljahr 2026/2027 den ersten Schuljahrgang besucht, einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Dieser Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich.

Die Betreuung darf in Ganztagsgrundschulen sowie Horten stattfinden, sodass für die Grundschulkinder in den Grundschulen Jembke und Weyhausen dieser Rechtsanspruch über die jeweiligen Horte sichergestellt werden kann. In der Grundschule Osloß existiert seit 2009 ein Ganztagsbetrieb.

Da der Hortbesuch beitragspflichtig ist, und die Schulkinder durch die Schulbezirkssatzung ihren jeweiligen Grundschulen zugeordnet werden, besteht die Gefahr, dass entweder eine „Zwei-Klassen-Bildungslandschaft“ entsteht oder, dass die Grundschule Osloß als Ganztagsgrundschule über die vorhandenen Kapazitäten und über die bestehenden Schulbezirke hinaus angefragt wird. Schon allein aus sozialen Gesichtspunkten ist diese Entwicklung unbedingt zu vermeiden.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung darf nicht auf der einen Seite kostenfrei erfüllt werden können und auf der anderen Seite über Beitragserhebung bei den Erziehungsberechtigten teilfinanziert werden.

Für die Horte in Weyhausen und Jembke wurden im vergangenen Haushaltsjahr Elternbeiträge in Höhe von rund 241.500 Euro eingenommen. Durch eine Beitragsfreiheit für den ersten Jahrgang des Schuljahres 2026/2027 entstehen Einnahmerückgänge. Beispielsweise werden derzeit 33 von 108 Hortkindern im ersten Jahrgang beschult. Wird diese Zahl zugrunde gelegt, könnten Einnahmerückgänge in Höhe von etwa 75.000 Euro entstehen.

Besuchen mehr Kinder des kommenden ersten Jahrgangs die jeweiligen Horte, bedeutet dies zum einen weitere Einnahmerückgänge, zum anderen aber auch, dass die bestehenden Hortverträge der zweiten bis vierte Jahrgänge des Schuljahres 2026/2027 zur Wahrung des Rechtsanspruchs überprüft und ggf. neu vergeben werden müssen.

Die Einführung von Ganztagsgrundschulen in Jembke und Weyhausen zum 1. August 2026 scheitert an den Zeitschienen, welche durch das Land Niedersachsen vorgegeben sind, sodass die Samtgemeinde Boldecker Land zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zumindest für das Schuljahr 2026/2027 auf die Beitragsfreiheit für Horte im ersten Jahrgang angewiesen ist.

Der Rat der Samtgemeinde hat daher beschlossen, dass im Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter durch die bestehenden Horte in Jembke und Weyhausen sowie den Ganztag in Osloß abgedeckt wird. Der erste Jahrgang des Schuljahres 2026/2027 wird bei Hortbesuch beitragsfrei gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Gebührensatzungsänderung in den nächsten Sitzungslauf einzubringen.

Neubau eines Gebäudeteils an der GS Jembke

Zur Kenntnisnahme durch den Rat der Samtgemeinde: Derzeit befindet sich das Bauprojekt „Neubau eines Gebäudeteils der Grundschule Jembke“ in der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) und Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe). Bisher wurden vier Ausschreibungen durchgeführt und befinden sich in folgendem Stadium:

Baustelleneinrichtung: Ausschreibungsphase abgeschlossen, Bauvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen. Angebotskosten liegen rd. 60.000 Euro unter den geschätzten Kosten. Mit der Baustelleneinrichtung wurde bereits begonnen.

Erd-, Tief- und Rohbauarbeiten: Ausschreibungsphase abgeschlossen, Auftragserteilung noch nicht erfolgt. Angebotskosten liegen rd. 53.000 Euro unter den geschätzten Kosten.

Alu-Glaselemente und Sonnenschutz: War noch für 2025 geplant, musste jedoch noch einmal geringfügig überarbeitet werden. Da im Hinblick auf die Schließtage über den Jahreswechsel ggf. Zuschlags- und Bindefristen nicht eingehalten werden konnten, wurde die Veröffentlichung auf Anfang Januar 2026 geschoben.

Zimmerer- und Holzbauarbeiten: Ausschreibungsphase abgeschlossen, Auftragserteilung noch nicht erfolgt. Angebotskosten liegen rd. 28.000 Euro über den geschätzten Kosten.

Weitere Ausschreibungen sind in Bearbeitung und sollen Anfang Januar 2026 veröffentlicht werden. Die Verwaltung wird transparent über den Fortgang berichten.

Kosten für mobile Klassenräume der OBS

Dem Rat zur Kenntnis gegeben wurde auch die detaillierte Kostenaufstellung für die mobilen Klassenräume der OBS Weyhausen sowie die Herrichtung der Gründungsarbeiten inkl. Herstellung des Schotterparkplatzes und der Hausanschlüsse. Die interne Kostenschätzung belief sich im Vorfeld auf 130.000 Euro. Nach erfolgter Ausschreibung und Beauftragung hatte die Verwaltung zugesichert, alle entstandenen Kosten darzulegen. Diese betragen:

Herstellung Fundamente: 39.229,04 Euro

Elektroarbeiten: 24.193,37 Euro

Erdarbeiten/Tiefbauarbeiten: 69.230,25 Euro

Leitungsbau: 14.457,91 Euro

Ausgaben für Rückschnitt Bäume, Fundamente einmessen, Bagger, Mineralgemisch etc.: 4.008,37 Euro

Gesamtkosten (brutto): 151.118,94 Euro

Kosten für Sanierung an der GS Weyhausen

Ebenfalls zur Kenntnis nahm der Rat die nach erfolgter Ausschreibung nun bezifferbaren Kosten für die Sanierung des Lehrerzimmers und der Lehrertoiletten in der Grundschule Weyhausen. Die Kostenschätzung im Vorfeld belief sich auf rd. 50.000 Euro:

Malerarbeiten: 4.339,18 Euro

Bodenbelagsarbeiten: 8.640,19 Euro

Heizung-Lüftung-Sanitär: 6.471,58 Euro

Tischlerarbeiten: 4.343,88 Euro

Fliesenarbeiten: 11.810,27 Euro

Elektroarbeiten: 7.542,93 Euro

Bauendreinigung: 435,93 Euro

Gesamtsumme (brutto): 49.870,18 Euro

Kosten für den Waschraum der Kita Barwedel

Nach erfolgter Ausschreibung und Beauftragung konnte die Verwaltung dem Rat nun auch alle entstandenen Kosten der Sanierung des Waschraums im Kindergarten Barwedel zur Kenntnis darlegen. Die Kostenschätzung belief sich vorab auf rd. 24.200 Euro:

Fliesenarbeiten: 10.307,02 Euro

Trockenbau/Akustikdecke: 1.705,12 Euro

WC-Abtrennung: 6.687,80 Euro

Heizungsarbeiten: 4.028,95 Euro

Sanitärarbeiten: 3.724,15 Euro

Elektroarbeiten: 191,56 Euro

Malerarbeiten: 251,68 Euro

WC-Ausstattung: 95,51 Euro

Bauendreinigung: 549,24 Euro

Gesamtkosten (brutto): 27.541,03 Euro

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

Aus dem Arbeitsstättenrecht ergibt sich eine Pflicht zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen (FuR-Pläne) für die Gebäude der Samtgemeinde. Die Erstellung dieser Pläne unterliegt den Vorgaben der DIN ISO 23601 und wird von der zuständigen Behörde (Baugenehmigungsverfahren) gefordert. Sie betrifft Gebäude mit einer Brandmeldeanlage und/oder Sonderbauten, wozu öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Krippen, usw. zählen. Alle drei Jahre werden diese durch den Brandschutzprüfer des Landkreises Gifhorn begutachtet und die Aktualität der FuR-Pläne und der Feuerwehrpläne überprüft.

Da nicht in allen Einrichtungen der Samtgemeinde Boldecker Land aktuelle FuR-Pläne und Feuerwehrpläne vorliegen, wurde vom Fachbereich Bauen und Gebäudemanagement ein Leistungsverzeichnis für ein förmliches Ausschreibungsverfahren über die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Gifhorn erstellt. Anfang des Jahres 2026 soll die öffentliche Ausschreibung in die Wege geleitet werden.

Die im Haushaltsjahr 2025 dafür zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 60.000 Euro wurden per Ratsbeschluss ins Haushaltsjahr 2026 übertragen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, das förmliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Der Auftrag für die Erstellung von Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrplänen wird sodann an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt.

* Eine Machbarkeitsstudie ist eine systematische Analyse, die untersucht, ob und wie ein Vorhaben technisch, organisatorisch und räumlich umgesetzt werden kann.