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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 10/2024
Aus der Samtgemeinde
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Aus der Samtgemeinde

Ratsfrau Kim Koziol (SPD) aus Barwedel wurde von Patrick Pymas verabschiedet

Nachrücker wurde Frank Roth aus Osloß umgehend zum neuen Ratsmitglied ernannt

Die Ratssitzung konnte nach 50 Minuten geschlossen werden

Annett Haufe gemeinsam mit ihrem Kollegen Helmut Buchfelder, ebenfalls Vertreter der Samtgemeinde Boldecker Land im Kreisseniorenbeirat

Eine umfangreiche Tagesordnung war bei der letzten Ratssitzung am 26. September abzuarbeiten. Von 33 Tagesordnungspunkten wurden 31 behandelt, die in den Fachausschüssen bereits diskutiert worden waren, so kam es bei sämtlichen Abstimmungen zu Einstimmigkeit bei nur einer Enthaltung. Diese Entscheidungen wurden in der Sitzung gefällt.

Neues Ratsmitglied

Ratsfrau Kim Koziol (SPD) aus Barwedel legte ihr Mandat im Samtgemeinderat aus persönlichen Gründen nieder und wurde zu Beginn der Sitzung persönlich verabschiedet. Als Nachrücker wurde Frank Roth aus Osloß umgehend zum neuen Ratsmitglied ernannt.

Neue Vertretung in externen Gremien

Durch die Abwahl des vorherigen Samtgemeindebürgermeisters musste auch die Vertretung der Samtgemeinde Boldecker Land in verschiedenen externen Gremien neu geregelt werden.

Diese Posten übernimmt künftig der Erste Samtgemeinderat Patrick Rymas: Vertretung beim NSGB (Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) für den Hauptarbeitskreis, die Tagungen der Mitgliederversammlung, die Tagungen der Kreis- und Bezirksverbände sowie bei der Kreismitgliederversammlung, und die Vertretung beim LSW-Vorstand „regio+“ (Energieversorger) sowie im Verwaltungsrat der WEB (Wolfsburger Entwässerungsbetriebe).

Entsendung in den Kreisseniorenbeirat

Der Rat der Samtgemeinde stimmte der Entsendung einer zweiten Vertreterin für den Kreisseniorenbeirat des Landkreises Gifhorn zu: Frau Annett Haufe, wohnhaft in Osloß (weitere Infos im Anhang).

Neuwahl von zwei Schiedspersonen

Für unsere beiden Schiedsämter I (Osloß und Weyhausen) und II (Barwedel, Bokensdorf, Jembke und Tappenbeck) mussten neue Schiedspersonen gewählt werden, deren Ernennung vom Rat für eine jeweils fünfjährige Amtsperiode bestätigt wurde.

Für den Schiedsamtsbezirk I:

Für den Schiedsamtsbezirk II:

Herrn Uwe Winter

Herrn Andreas Arzt

Weidenweg 4

Drosselweg 6

38554 Weyhausen

38477 Jembke

Geb.: 30.11.1957 in Detmold

Geb.: 12.06.1967 in Biedenkopf

Betriebsleiter

Pädagoge

Weitere Detail-Informationen dazu - wie auch zu allen anderen Tagesordnungspunkten - finden Sie auf unserer Homepage www.boldecker-land.de im Bürgerinformationssystem Allris.

Neuer stellvertretender Wahlleiter

Bauamtsleiter Arthur Matis nahm seine Berufung zum stellvertretenden Samtgemeindewahlleiter an, da sein Vorgänger, der Erste Samtgemeinderat Patrick Rymas, diese Aufgabe aufgrund seiner Kandidatur für die Wahl zum neuen Samtgemeindebürgermeister/zur neuen Samtgemeindebürgermeisterin am 1. Dezember nicht weiter wahrnehmen kann.

Entschädigung für Wahlhelfer*innen

Die Aufwandsentschädigung für die Wahrnehmung von Wahlehrenämtern bei der Samtgemeindebürgermeister*innen-Wahl wurde wie folgt festgelegt: Ehrenamtliche Mitglieder des Wahlausschusses erhalten 25 Euro je Sitzung, Wahlvorsteher*innen und Stellvertreter*innen erhalten je 50 Euro am 1. Dezember 2024 (Wahltag) sowie ggfs. am 15. Dezember (möglicher Stichwahltag). Die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände erhalten je 40 Euro an ggfs. beiden Tagen.

IT-Kosten: 61.530,78 Euro Rückerstattung

Der Jahresabschluss 2023 für den IT-Verbund Uelzen wurde erstellt und final geprüft. Für die Samtgemeinde Boldecker Land ergibt sich hieraus eine Rückerstattung zu viel gezahlter Abschläge in Höhe von 61.530,78 Euro.

Für 2023 wurden insgesamt Zahlungen in Höhe von 429.000 Euro geleistet (vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 107.250 Euro). Aus der Jahresrechnung für die Samtgemeinde ergibt sich, dass für 2023 insgesamt eine Zahlung in Höhe von lediglich 367.469,22 Euro hätte erfolgen müssen.

Insgesamt wurden der Samtgemeinde für den Zeitraum 2020-2023 bereits 164.956.85 Euro rückerstattet.

Geänderte Haushaltssatzung

Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land beschloss eine geänderte Haushaltssatzung 2024. Diese war am 14. Dezember 2023 beschlossen worden. Im Januar 2024 hatte die Verwaltung jedoch mitteilen müssen, dass die Kommunalaufsicht bei der Prüfung von Haushaltsplan und Haushaltssatzung hinsichtlich der Kreditaufnahmen Bedenken geäußert hatte.

Mit Schreiben vom 12. Januar 2024 hatte der Landkreis Gifhorn die Samtgemeinde daher aufgefordert, die Haushaltssatzung in der nächsten stattfinden Ratssitzung neu und in geänderter Form zu beschließen. Der erneute Beschluss war bis zu dieser Ratssitzung leider nicht erfolgt und wurde nun nachgeholt.

Die Investitionen der Samtgemeinde seien trotz Neufassung des § 2 der Haushaltssatzung 2024 für dieses Haushaltsjahr sichergestellt. Für die kommenden Haushaltsplanungen müsse jedoch eine weitere Priorisierung aller Vorhaben erfolgen, damit nicht erneut eine Einschränkung seitens der Kommunalaufsicht erfolge, berichtete der Erste Samtgemeinderat und Kämmerer Patrick Rymas.

„Geschäfte der laufenden Verwaltung“ neu geregelt

Vom Rat beschlossen wurde die Neufassung der „Richtlinie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung“ der Hauptsatzung der Samtgemeinde Boldecker Land. Denn das Rechnungsprüfungsamt hatte im Rahmen der unvermuteten Kassenprüfung am 27. Juni 2024 beanstandet, dass in der alten Fassung der Richtlinie über die „Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung“ im Bereich der Stundungen Monate geregelt sind, und keine Beträge festgelegt worden. In der aktualisierten Fassung der Richtlinie wurde dieser Punkt entsprechend überarbeitet.

Beschleunigung kommunaler Abschlüsse

Zur „Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse“ beschloss der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land, dass für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 die Rechnungsprüfung nicht die Prüfung des Jahresabschlusses umfasst.

Der Niedersächsische Landtag hatte am 7. Februar 2023 das Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse beschlossen. Wesentliche Inhalte sind Regelungen, mit denen für einen Übergangszeitraum die Erstellung von kommunalen Jahresabschlüssen vereinfacht werden soll. Dazu gehört u.a. der Verzicht auf die Vorlage bestimmter Bestandteile von Abschlüssen bis 2022 und die für Samtgemeinden sowie kreis- und regionsangehörigen Gemeinden geschaffene Möglichkeit, von Prüfungen des Jahresabschlusses bis 2022 abzusehen.

Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sollen für einen befristeten Zeitraum Übergangsregelungen für die kommunalen Jahresabschlüsse geschaffen werden. Ohne Erleichterungen wird es den Kommunen nach Auffassung sowohl der ministeriellen als auch der kommunalen Ebene nicht gelingen, kurz bzw. mittelfristig alle fehlenden Jahresabschlüsse gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen und zu prüfen.

Durch den Prüfungsverzicht entfallen die Prüfungsgebühren. Für die Samtgemeinde sind entsprechende Rückstellungen in Höhe von 10.000 Euro pro Haushaltsjahr gebildet worden – also 110.000 Euro gesamt für die Jahre 2011-2021. Die gebildeten Rückstellungen werden entsprechend im Rahmen von außerordentlichen Erträgen vollständig aufgelöst.

Für das Haushaltsjahr 2022 wird ausdrücklich nicht von der Prüfungsbefreiung Gebrauch gemacht. Hintergrund ist das laufende Untersuchungsverfahren im Zusammenhang mit Ausgaben für die 50-Jahrfeier der Samtgemeinde Boldecker Land 2022.

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes

Den Entwürfen der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Barwedel, Jembke, Osloß, Tappenbeck und Weyhausen zur Umsetzung der 4. Runde der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) wurde zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwürfe öffentlich auszulegen (finden Sie auf unserer Homepage) und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die Beschlussfassung über die Lärmaktionspläne wird nach erfolgter Auslegung (bis 15. November) auf den Samtgemeindeausschuss delegiert.

Organisationsanalyse der Verwaltung

Der Rat der Samtgemeinde beschloss am 29. Juni 2023 durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) eine Organisationsanalyse durchführen zu lassen. Ursprünglich sollte dieses Projekt im Mai 2024 abgeschlossen sein, um den Bericht dem Samtgemeinderat vorzulegen. Aufgrund der seinerzeit herrschenden Gesamtsituation innerhalb der Verwaltung konnte die Organisationsanalyse jedoch erst am 28. August abgeschlossen werden.

Insgesamt erarbeitete die KGSt 44 Handlungsempfehlungen im Rahmen ihrer Organisationsanalyse. Diese reichen von unmittelbaren Empfehlungen bis hin zu mittelfristigen Prozessempfehlungen (über 24 Monate). Im Rahmen der Analyse habe sich deutlich herausgestellt, dass die derzeitige Verwaltungsstruktur in ihrer Form als nicht zielführend erachtet werde und dringend einer Überarbeitung bzw. einer Neustrukturierung bedürfe, so Patrick Rymas. Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, eine neue Organisationsstruktur zu erarbeiten und diese dann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2025 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Ein erster Austausch mit den anderen Gebietseinheiten im Landkreis Gifhorn habe bereits hierzu stattgefunden.

Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land folgte diesem Vorschlag und beauftragte die Verwaltung, eine neue Organisationsstruktur für die Samtgemeindeverwaltung zu erarbeiten.

Überplanmäßige Auszahlungen

1. Im Haushaltsplan 2024 sind für die Anschaffung eines neuen Vorausrüstwagens für die Feuerwehr Tappenbeck insgesamt 150.000 Euro veranschlagt worden. Das u.a. im Sinne der reibungslosen Aufgabenerfüllung der Feuerwehr dringend anzuschaffende Fahrzeug kostet jedoch 178.500 Euro. Durch einen Fehler in der Mittelanmeldung zum Haushaltsplan 2024 war lediglich der reine Ansatz für die Anschaffung (ohne Mehrwertsteuer) angemeldet worden, wodurch die Deckungslücke entstand. Der Rat gab seine Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung von 28.500 Euro.

2. Am 15. Dezember 2022 stimmte der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land der Sanierung des Friedhofes in Tappenbeck zu. Im Haushaltsplan 2023 wurden entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme entsteht nun eine Deckungslücke von rd. 16.500 Euro, nachdem festgestellt worden war, dass auch Fenster und Türen der Kapelle sowie die Baumeinfassung auf dem Friedhof Tappenbeck dringend sanierungsbedürftig sind. Dies soll mitumgesetzt werden. Außerdem waren die Gesamtkosten für die Sanierung des Zauns und der Mauer in der Kalkulation des Ansatzes zuvor zu niedrig angesetzt worden. Auch hier stimmte der Rat einer außerplanmäßigen Auszahlung zu.

Ein VRW für die Feuerwehr Tappenbeck

Im Anschluss wurde die Anschaffung des o.g. neuen Vorausrüstwagens (VRW) für die Feuerwehr Tappenbeck final vom Rat beschlossen. Das Vorführfahrzeug war für eine Anzahlung von 10.000 Euro bereits reserviert worden, es soll nun zeitnah verfügbar sein und der Verkäufer will das alte Fahrzeug ankaufen.

Außerplanmäßige Auszahlungen

Am 16. Dezember 2021 beschloss der Samtgemeinderat eine Überlassungsvereinbarung mit der Erschließungsgesellschaft Klanze Nord mbH für die „PVS-Interimskita“ am Mühlenweg in Weyhausen. Es war damals vorgesehen, dass die Samtgemeinde Boldecker Land insgesamt rd. 1.311.700 Euro als Investitionskostenzuschuss an die Erschließungsgesellschaft leistet und im Gegenzug ohne weitere Kosten eine Kita in modularer Bauweise entsteht.

Bereits im Januar 2023 wurde der Samtgemeinde mitgeteilt, dass die Gesamtkosten vom vertraglich vereinbarten Rahmen stark abweichen. Aus diesem Grunde wurden im Haushaltsplan 2024 für die Jahre 2025 – 2027 ein entsprechender Zuschuss von 25.000 Euro pro Monat eingeplant.

Die Gesamtkosten für die Erschießungsgesellschaft Klanze Nord mbH fallen um insgesamt 820.244,63 Euro höher aus als veranschlagt, und der vertraglich vereinbarte Überlassungszeitraum kann hierdurch bereits ab August 2024 nicht mehr unentgeltlich erfolgen.

Es muss eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen, damit Betrieb der Einrichtung am Mühlenweg aufrechterhalten werden kann. Die Samtgemeinde ist auf die Kindergartenplätze angewiesen. Der Rat stimmte daher einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 128.500 Euro zu.

Investitionskostenzuschuss für PVS-Kita

Im Anschluss an die erfolgte, außerplanmäßigen Mittelbereitstellung stimmte der Rat dann auch noch formal der Zahlung des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 128.500 Euro an die Erschließungsgesellschaft Klanze Nord mbH für 2024 zu.

Insgesamt liegt ein Fehlbetrag in Höhe von 820.244,63 Euro vor. Die weiteren Zuschüsse würden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab dem Haushalt 2025 miteingeplant (2025 und 2026: jeweils 308.400 Euro, 2027: 77.100 Euro). Die Ansprüche gegenüber der Samtgemeinde Boldecker Land seien rechtlich geprüft worden, die Erschließungsgesellschaft Klanze Nord mbH habe einen Anspruch auf den Investitionskostenzuschuss.

Ausstattungsbeschaffung für die OBS

Immer noch infolge des Brand bzw. Rauchgasschadens an der Oberschule Weyhausen soll im Oktober 2024 nun eine Containeranlage mit Klassenräumen aufgebaut werden. Diese sollen neu ausgestattet und eingerichtet werden. Die vorhandenen Einrichtungsgegenstände der OBS gehören teilweise noch zur Erstausstattung und sind damit bereits über 40 Jahre alt. Schultische und -stühle sind in sehr schlechtem Zustand, sie würden eine erforderliche Grundreinigung nicht unbeschadet überstehen. Zudem weisen sie zum Teil erhebliche Beschädigungen auf, die zu Verletzungen führen könnten.

Eine weitere Nutzung kann aus sicherheitstechnischer Sicht nicht empfohlen werden. Zudem entsprechen die Sitzmöbel nicht den aktuellen Anforderungen der DIN EN 1729-1, die ein ergonomisches Arbeiten berücksichtigt. Aus diesem Grund ist eine Ersatzbeschaffung der Einrichtung unumgänglich geworden. Der Samtgemeinderat stimmte der Beschaffung von Einrichtung und Ausstattung für die Containeranlage der Oberschule Weyhausen zu einem Gesamtpreis von brutto 102.706,52 Euro zu.

Neue Kindertagesstätte in Tappenbeck

Für das erforderliche europaweite VgV-Vergabeverfahren für den Neubau einer Kinderkrippe in Tappenbeck wurde lt. Ratsbeschluss ein Architekturbüro zu beauftragt. Insgesamt wurden vier VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge)-Verfahren durchgeführt:

Objektplanung

Der Objektplaner ist für die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie für die Mengen- und Kostenermittlung zuständig.

Tragwerksplanung

Der Tragwerksplaner, umgangssprachlich auch „Statiker“ genannt, entwickelt für das geplante Bauvorhaben ein Tragwerkskonzept, das eine sichere und wirtschaftliche Umsetzung des Bauwerks gewährleisten soll.

TGA-Planung

(= Technische Gebäudeausrüstung, aufgeteilt in zwei Verfahren)

Der Fachplaner der TGA kümmert sich um Planung und Funktion verschiedener Gewerke innerhalb der Haustechnik (z. B. Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Aufzugstechnik und Gebäudeautomation).

Nach Beendigung des VgV-Verfahrens wurde die Verwaltung nun vom Rat ermächtigt, die entsprechenden Verträge mit den Planungsbüros für den Neubau einer Kindertagesstätte in Tappenbeck abzuschließen und die erforderlichen Aufträge für die Leistungsphasen 1 bis 9 zu erteilen.

Änderung des Flächennutzungsplans

Die Solarpark Bokensdorf GmbH plant in der Gemeinde Bokensdorf eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Parallel hat die Gemeinde Bokensdorf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufgestellt, welcher weitergehende Regelungen trifft.

Die öffentliche Plan-Auslegung fand in der Zeit vom 02.05. bis 05.06.2024 statt. Alle im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden vom Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, ausgewertet, beurteilt und entsprechend abgewägt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB eingegangene Stellungnahme bezieht sich vordringlich auf artenschutzrechtliche Aspekte. Diese wurden gutachterlich untersucht; die Ergebnisse sind in der Planung berücksichtigt respektive in die Begründung eingeflossen.

Das dem Vorhaben grundsätzlich entgegenstehende Vorbehaltsgebiet Abwasserverregnung ist als Grundsatz der Raumordnung abwägungsfähig. Von dem Abwasserverband Wolfsburg wurden keine konkreten Angaben getätigt, welche einer Inanspruchnahme der Flächen entgegenstehen. (…) Für den Vorrang der Photovoltaikanlage spricht der überragende Belang der erneuerbaren Energien gemäß § 2 EEG, welcher an dieser Stelle höher gewichtet wird. Auf dieser Grundlage wurde die 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde beschlossen.

PV-Anlagen auf unseren Liegenschaften

Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sind Kommunen verpflichtet, bei Neubauten und Dachsanierungen (ab 2025) eine PV-Anlage zu errichten. Hierzu beschloss der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land die Aufhebung der Vorlage SG/2023/102: Am 7. September 2023 war beschlossen worden, dass mit einer PV-Anlage auf dem Schulzentrum Weyhausen als Pilotprojekt gestartet werden sollte. Diese Priorisierung wurde jetzt aufgehoben.

Im Rahmen der Sanierung der Oberschule Weyhausen (Gebäudeteile A und B) wird eine PV-Anlage errichtet werden, bei der Umsetzung weiterer anstehender Großprojekte in der Samtgemeinde (u.a. Neubau Grundschule Jembke und Neubau Kindertagesstätte Tappenbeck) werden aber ebenfalls PV-Anlagen gebaut. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, auf eine weitere Priorisierung zu verzichten.

Die Ratssitzung konnte nach 50 Minuten geschlossen werden.

Annett Haufe: Neue Vertreterin

im Kreisseniorenbeirat

„Ich heiße Annett Haufe und wurde am 18. Juni 1961 in Wismar geboren. Ich bin verheiratet und wohne in Osloß. 1981 habe ich mein Fachschulstudium zur Kinderkrankenschwester beendet. Nach einigen medizinischen Weiterbildungen habe ich dann die letzten 20 Jahre im Dialysezentrum Wolfsburg in Weyhausen als Leiterin und Ausbilderin für medizinische Angestellte gearbeitet. Nun bin ich im Ruhestand und betreue meine fast 90-jährige Mutter. Schon in Wismar war ich in meinem Wohnort viele Jahre in der Gemeindevertretung für Soziales tätig. Jetzt möchte ich gerne wieder für die Gemeinschaft tätig sein und hoffe in der Kreisseniorenbeiratstätigkeit und in der Seniorenarbeit der Samtgemeinde etwas für unsere älteren Mitbürger zu verbessern.“