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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 10/2025
Aus der Samtgemeinde
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Aus dem Samtgemeinderat

Ratssitzung vom 25. September 2025

Bei der Ratssitzung der Samtgemeinde Boldecker Land am 25. September im Dorfgemeinschaftshaus Weyhausen wurden in nur 34 Minuten alle Tagesordnungspunkte, die es nach Vorbehandlung in den Ausschüssen auf die Tagesordnung geschafft hatten (einer entfiel) zügig abgearbeitet. Zuvor verkündete Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas seine Meldungen aus der Verwaltung.

Es gab drei Mitteilungen des Bürgermeisters

1. Die Samtgemeinde erhält aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen finanzielle Mittel in Höhe von 403.009,78 Euro. Davon würden rd. 268.000 Euro noch in 2025 ausgezahlt, der Rest im kommenden Jahr. „Die Verwaltung arbeitet an einer Beschlussvorlage für den Dezember-Gremienlauf, wofür wir das Geld nutzen wollen“, erklärte Rymas. Aber auch der Rat sei gefragt, gerne eigene Vorschläge einzubringen.

2. Durch den Umzug des ehemaligen Bauamts (heute: Fachbereich Bau und Gebäudemanagement) in den Laischeweg sei das „Kanadahaus“ neben dem Rathaus freigeworden. „Bis zu seiner endgültigen Veräußerung wird es zunächst einmal für den Deutsch-Unterricht für Ukrainer und Ukrainerinnen genutzt.“ Die LEB (Ländliche Erwachsenenbildung Niedersachsen) unterrichtet in der Samtgemeinde Boldecker Land im dritten Jahr Geflüchtete, dabei weit überwiegend Kriegsflüchtlinge aus dem von Russland angegriffenen Land.

3. Die Baugenehmigung des Landkreises für den Neubau der Grundschule Jembke sei am heutigen Tag eingegangen, berichtete der Samtgemeindebürgermeister. „Dem Spatenstich am Dienstag, den 4. November, steht nun nichts mehr entgegen.“

Die Tagesordnungspunkte, über die vom Rat abgestimmt wurde:

Bestellung von weiteren Standesbeamten

Aufgrund von Urlaubs- und Krankheitszeiten kam es in den vergangenen Monaten zu Personalengpässen im Standesamt der Samtgemeinde Boldecker Land, sodass Standesbeamt*innen aus anderen Samtgemeinden kurzfristig in Weyhausen einspringen mussten.

Um diesem „Notstand“ künftig vorzubeugen, haben sich zwei weitere Mitarbeitende der Samtgemeinde zu Standesbeamten ausbilden lassen. Sie absolvierten bei der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf das Grundseminar „Familien- und Personenstandsrecht“ mit erfolgreich abgelegter Prüfung. Frau Nicole Keller ist ab sofort einsatzbereit, Herr Andreas Dörschel benötigt noch eine mehrmonatige Einarbeitung im Standesamt in Weyhausen. Nach Prüfung und Zustimmung des Standesaufsichtsamtes sollen beide zuStandesbeamten bestellt werden. Dies beschloss der Rat einstimmig.

IT-Verbund Uelzen: 57.000 Euro Rückerstattung

Der Jahresabschluss 2024 für den IT-Verbund Uelzen, dem die Samtgemeinde Boldecker Land in der Vergangenheit angehörte, wurde nunmehr erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uelzen final geprüft.

Für die Samtgemeinde Boldecker Land ergibt sich hieraus eine Rückerstattung (die Abschlagszahlungen und andere erzielten Erträge überstiegen die Aufwendungen des Haushaltsjahres) in Höhe von 57.489,48 Euro.

Die Gesamtbetrachtung: Für 2024 wurden insgesamt Zahlungen in Höhe von 437.400 Euro geleistet (vierteljährliche Abschlagszahlungen in Höhe von 109.350 Euro). Aus der Jahresrechnung für die Samtgemeinde ergibt sich, dass für 2024 insgesamt eine Zahlung in Höhe von lediglich 379.910,52 Euro hätte erfolgen müssen.

Für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft im IT-Verbund Uelzen stellt sich die finanzielle Situation für die Samtgemeinde Boldecker Land wie folgt dar:

Haushaltsjahr

Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

Differenz

2020

330.000 Euro

358.587,31 Euro

28.587,31 Euro

2021

403.600 Euro

328.367,57 Euro

-75.232,43 Euro

2022

403.600 Euro

346.819,05 Euro

-56.780,95 Euro

2023

429.000 Euro

367.469,22 Euro

- 61.530,78 Euro

2024

437.400 Euro

379.910,52 Euro

- 57.489,48 Euro

Gesamt

2.003.600 Euro

1.781.152,67 Euro

-222.446,33 Euro

Insgesamt hat die Samtgemeinde Boldecker Land somit für den Zeitraum 2020-2024 die Summe von 222.446,33 Euro erstattet bekommen. Lediglich im ersten Beitrittsjahr gab es eine Nachzahlung.

Die Kenntnisnahme und Feststellung über den Jahresabschluss 2024 sowie die Entlastung des Vorstandes für das Haushaltsjahr 2024 erfolgen voraussichtlich in der Verwaltungsratssitzung (des IT-Verbunds) am 9. Oktober 2025. Der Rat der Samtgemeinde erteilte einstimmig bereits seine Entlastung.

Vollstreckungsvereinbarung mit dem Landkreis

Schon am 29. September 2022 hatte der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land (und am 12. Oktober 2022 der Kreistag) beschlossen, mittels einer Zweckvereinbarung dieAufgaben des „Verwaltungszwangsverfahrens zur Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen“ auf den Landkreis Gifhorn zu übertragen. Dies wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) zur Genehmigung vorgelegt.

Nach umfangreichen Überprüfungen durch das MI und damit verbundenen Anpassungen der Zweckvereinbarung hält das Ministerium die aktuelle Fassung gem. § 2 Abs. 5 S. 2 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) nunmehr für genehmigungsfähig.

Die Kostenregelung orientiert sich an § 3 der Verordnung zur Durchführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Danach sind als Kostenbeitrag für Vollstreckungshilfe z.Zt. 31 Euro vorgesehen. Die neue Zweckvereinbarung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Vorher ist sie dem MI zur Genehmigung vorzulegen.

Damit zeigte sich der Rat bei einer Enthaltung einverstanden und Patrick Rymas bemerkte: „Dadurch wird auch unsere Samtgemeindekasse entlastet.“

Die Samtgemeinde Boldecker Land hat seit 2019 folgende Vollstreckungsaufträge an den Landkreis gegeben:

2022

2023

2024

bis 09/2025

65

5

19

30

Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer

Am 26. Oktober findet bei uns die Wahl zum neuen Landrat/zur neuen Landrätin statt. Am 9. November erfolgt eine eventuelle Stichwahl. Gemäß § 13 Abs. 4 NKWG haben ehrenamtliche Wahlhelfer dabei einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen. Die Verwaltung hatte dafür folgende Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen:

Wahlvorsteher/-innen und Stellvertreter/-innen erhalten je 50 Euro pro Einsatz am Wahl- oder Stichwahltag, die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände werden mit je 40 Euro entschädigt. Die höheren Entschädigungen für die Wahlvorsteher und die Stellvertretungen ergeben sich aus dem zusätzlichen Zeitaufwand im Vorfeld der Wahlen, sowie der höheren Verantwortung.

Diesem Vorschlag stimmte der Rat zu, wenngleich die Sätze etwas höher liegen, als die Richtsätze der Nds. Kommunalwahlordnung (35 bzw. 25 Euro). „Auch wenn es sich um ein Wahlehrenamt handelt, sollte der hohe Aufwand an einem Sonntag auch in Form einer angemessenen Entschädigung vergolten werden“, sagt dazu Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas. „Diese Entschädigung stellt auch eine Wertschätzung für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen dar", fügte die Ratsvorsitzende Gaby Klose an.

Die Ratsmitglieder sprachen sich einstimmig dafür aus.

Zwei Kleinbusse für die Freiwillige Feuerwehr

Abgestimmt wurde auch über die Beschaffung von zwei Kleinbussen für unsere Feuerwehren zum Preis von 80.692 Euro inkl. MwSt. für beide Fahrzeuge. In den Haushalt eingestellt worden waren sogar 90.000 Euro. Die Differenz wird nun eingespart.

Die Freiwillige Feuerwehr Boldecker Land benötigt die beiden Kleinbusse für Fahrten des täglichen Bedarfs im dienstlichen Auftrag (z.B. zur Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises in Gifhorn), zum Transport von Personal aller Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehren des Boldecker Landes (z. B. Musikzüge, Jugendfeuerwehren, Kinderfeuerwehren), aber auch für Fahrten samtgemeindeeigener Einrichtungen, wie z. B. Kindergärten.

Standort soll jeweils bei der Ortsfeuerwehr Jembke und Weyhausen sein. Die Öffentliche Ausschreibung für die Fahrzeuge lief über den Landkreis Gifhorn, es beteiligten sich drei Autohändler*innen. Das wirtschaftlichste Angebot für die Lieferung von zwei Kleinbussen gab dabei das Autohaus Kühl GmbH & Co. KG aus Gifhorn ab und erhielt dafür bei einer Enthaltung (aufgrund von Befangenheit) den Zuschlag vom Rat der Samtgemeinde.

Sanierung der Oberschule Weyhausen

Anlässlich der Sanierung der Gebäudeteile A + B der Oberschule Weyhausen nach einem nunmehr fast drei Jahre zurückliegenden Brand, war die Verwaltung vom Rat beauftragt worden, die Ausschreibungen und Vergaben in die Wege zu leiten und alle erforderlichen Aufträge (nach der Maßgabe des wirtschaftlichsten Angebotes) zu erteilen.

In dieser jüngsten Ratssitzung wurden dabei gesondert noch einmal die Gesamtkosten für die Bauüberwachung, für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator der Bauarbeiten sowie die Entkernung des Gebäudes behandelt: Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 350.000 Euro.

Nach erfolgter Entkernung wird der zuständige Fachbereich der Verwaltung in einer Mitteilungsvorlage für die Ratsmitglieder alle entstandenen Kosten transparent darlegen.

Die Notwendigkeit begründet sich wie folgt: Das Ingenieurbüro IGU Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Umweltmanagement aus Uelzen hatte zuvor bereits die Schadstoff-Beprobung in den Gebäudeteilen A und B der Oberschule in Weyhausen durchgeführt.

Bei dieser Beprobung waren verschiedene Schadstoffe wie Asbest, künstliche Mineralfasern, Blei etc. gefunden worden. Eine Trennung der Schadstoffentkernung und der Entkernung von nicht belasteten Stoffen ist nicht möglich. Somit wurde das Ingenieurbüro IGU zusammen mit dem Architekturbüro khs.architekten beauftragt, ein Leistungsverzeichnis für die Komplettentkernung zu erstellen.

Die Arbeiten unterliegen aufgrund der Schadstoffbelastung besonderen Bestimmungen. Auch die Nähe des Schulhofes erfordert bei der Entkernung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), der die Arbeiten und die Einhaltung der Bestimmungen bezüglich der Entsorgung, des Abbruchs und des Freisetzens von Schadstoffen bewacht und kontrolliert.

Diese Bauüberwachung ist in den verschiedenen Bauteilen im gesamten Gebäude erforderlich. Da das Ingenieurbüro IGU die Gegebenheiten und die Bauteile mit den Schadstoffen kennt, wurde dieses Büro um ein Nachtragsangebot für die Bauüberwachung gebeten. Dem Rat wurde von der Verwaltung empfohlen, sämtliche Arbeiten der Schadstoffentkernung betreffend an ein Büro zu vergeben. Durch die gemeinsame Vergabe der Sicherheits- und Gesundheitskoordination sowie der Bauüberwachung können diese von einem Büro durchgeführt werden.

„Das Wissen bezüglich der Schadstoffe und des Gebäudes befinden sich dann gebündelt in einer Hand und es entstehen Synergieeffekte“, sagt Fachbereichsleiter Arthur Matis. Dieser Argumentation konnte der Rat folgen und gab dafür einstimmig grünes Licht.

Erweiterung der Grundschule Osloß

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Architektenwettbewerbs für die Erweiterung der Grundschule Osloß wurde jetzt in einem einstimmigen Votum die Verwaltung vom Rat beauftragt, Verträge mit den Planungsbüros für das Bauvorhaben abzuschließen, und die erforderlichen Aufträge für die Leistungsphasen 1 bis 9 zu erteilen. Insgesamt müssen vier Verträge abgeschlossen werden:

Objektplanung

Der Objektplaner ist für die Grundlagenermittlung, die Vorplanung, die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie für die Mengen- und Kostenermittlung zuständig.

Tragwerksplanung

Der Tragwerksplaner, umgangssprachlich auch „Statiker“ genannt, entwickelt für das geplante Bauvorhaben ein Tragwerkskonzept. Dieses Konzept soll eine sichere und wirtschaftliche Umsetzung des Bauwerks sicherstellen.

TGA-Planung (Trennung in Elektrotechnik und Heizung-Lüftung-Sanitär)

Der Fachplaner der TGA (technische Gebäudeausrüstung) kümmert sich um die Planung und Funktion verschiedener Gewerke innerhalb der Haustechnik (z. B. Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Elektrotechnik, Aufzugstechnik und Gebäudeautomation).

Nach Abschluss der Verträge werden sich alle Planungsbüros in den entsprechenden Gremien vorstellen und die Entwurfsplanung präsentieren.

24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Für die Erweiterung der Grundschule Osloß muss der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde geändert werden.

Der Samtgemeinderat beschloss daher einstimmig, das Verfahren für die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten (Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Mit der Planung wurde das Büro für Stadtplanung Partnerschaft mbB Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig, beauftragt.

Pressemitteilung der Samtgemeinde Boldecker Land