Mittels Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie ihre Briefwahlunterlagen beantragen
Am 26. Oktober wählen wir im Landkreis Gifhorn einen neuen Landrat/eine Landrätin. Sie würden gerne vorab per Brief an dieser Wahl teilnehmen? Noch haben Sie dazu etwas Zeit. So geht's!
Wer für jemand anderen die Briefwahlunterlagen abholt, muss eine Vollmacht vorlegen, die ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt und ausfüllbar ist.
und sorgen Sie für die rechtzeitige Absendung des Wahlbriefs, um die Gültigkeit Ihrer Stimmabgabe zu gewährleisten:
Die Stimmabgabe mittels einer Hilfsperson ist nur zulässig, wenn die wahlberechtigte Person nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist.
Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie füllt die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ aus und unterschreibt diese.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfsleistung über die Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag, bzw. zur Stichwahl mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Gifhorn leben und dort gemeldet sind. Das gilt auch, wenn jemand innerhalb des Kreises umgezogen ist.
Weitere Infos zu dieser Wahl finden Sie auch auf der Seite des Landkreis Gifhorn: https://www.landkreis-gifhorn.de/index.php?La=1&object=tx,4083.4614.1&kuo=2&sub=0