Folgende, nachstehend aufgeführte Fundsachen wurden im Zeitraum vom 1. Oktober bis 2. November abgegeben und können während der Öffnungszeiten des Rathauses von den Eigentümern abgeholt werden:
1 Fahrrad
Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergeht, falls die Verlierer sich nicht melden.