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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 2/2024
Aus der Samtgemeinde
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Grundeigentümer und Hundebesitzer: Abgabenbescheide gelten weiter

Grundsteuerbescheide nur bei Eigentümerwechsel, auch Hundebesitzer zahlen weiter wie bisher: Die Samtgemeinde Boldecker Land weist darauf hin, dass für 2024 keine Veränderungen in den Bereichen Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer vorgesehen sind. Aus diesem Grunde wurden und werden nur an die Abgabepflichtigen Bescheide versandt, bei denen sich Veränderungen (z. b. bei den Eigentumsverhältnissen) ergeben haben.

Für alle anderen Grundstückseigentümer und auch für Hundebesitzer gelten die zuletzt zugesandten Abgabenbescheide weiterhin bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides. Sie werden daher gebeten, die im letzten Bescheid mitgeteilten Quartalszahlungen zu den Zahlungsterminen (15.02., 15.05. 15.08. und 15.11. sowie 1.7. für Jahreszahler und Hundesteuer) ohne weitere Aufforderung an die Samtgemeinde Boldecker Land unter Angabe des Kassenkontos zu entrichten, sofern diese nicht durch die Samtgemeinde Boldecker Land eingezogen werden.

Bei dieser Gelegenheit bitten wir alle Abgabepflichtigen, Veränderungen (Anschaffung eines Hundes usw.) der Samtgemeinde Boldecker Land unter der Adresse Samtgemeinde Boldecker Land, Steuern/Abgaben, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen mitzuteilen. Fragen und Anregungen nimmt die Verwaltung gern auch telefonisch unter 05362/9781-28 oder unter der E-Mail-Adresse steuern@boldecker-land.de entgegen.

Des Weiteren bittet die Verwaltung von Rückfragen zur Grundsteuer ab 2025 abzusehen, da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zur endgültigen Höhe der ab 2025 zu entrichtenden Grundsteuer gemacht werden können. Der Hebesatz, der einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der dann zu entrichtenden Höhe der Grundsteuer hat, kann erst ermittelt bzw. beschlossen werden, wenn alle Grundlagendaten des Finanzamtes der Gemeinde vorliegen.