Bei der Briefwahl sollten Sie Ihren Stimmzettel möglichst zügig auf den Postweg bringen!
wir hoffen, dass Sie alle Ihre Wahlbenachrichtigungen und ggf. Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025, die am 23. Februar stattfinden wird, pünktlich im Briefkasten vorgefunden haben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nicht die Samtgemeinde Boldecker Land den Druck der Stimmzettel in Auftrag gegeben hat.
Im Boldecker Land sind 8.337 Menschen berechtigt, an dieser durch das Ende der „Ampel“-Koalition um sieben Monate vorgezogenen Bundestagswahl teilzunehmen. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, weil Sie am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen können oder wollen, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie
Briefwahlunterlagen können Sie bei persönlichem Erscheinen regulär bis zum 21. Februar, 15:00 Uhr bei uns im Rathaus beantragen – und auch gleich wählen.
Ausnahmen sind gestattet, wenn
Wenn Sie von Ihrem Urlaubsort aus wählen, ist es erforderlich, dass Sie uns bei der Wahlscheinbeantragung auch Ihre Urlaubsadresse mitteilen. Es muss zudem darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der kurzen Fristen ein rechtzeitiger Postversand zu Ihrer Adresse und dann zum Wahlamt unter Umständen zu kurz sein kann. Dies gilt insbesondere für Auslandsaufenthalte.
Innerhalb von Deutschland muss der Wahlbrief nicht frankiert werden. Vom Ausland aus muss er hingegen von Ihnen ausreichend frankiert sein. Die Kosten müssen Sie tragen.
Lassen Sie sich keinesfalls länger Zeit für die Beantragung der Ausstellung der Briefwahlunterlagen.
Füllen Sie nach Erhalt unverzüglich die Briefwahlunterlagen aus.
Geben Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen nicht in der Samtgemeinde Boldecker Land ab, sondern stecken Sie die Unterlagen in einen Briefkasten.
Sollten Sie nicht sicher sein, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingehen, empfiehlt die Samtgemeinde Boldecker Land, die Unterlagen direkt bei der in den Unterlagen angegebenen Adresse in Helmstedt abzugeben.