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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 2/2025
Aus der Samtgemeinde
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Aus der Samtgemeinde

Bei der Briefwahl sollten Sie Ihren Stimmzettel möglichst zügig auf den Postweg bringen!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir hoffen, dass Sie alle Ihre Wahlbenachrichtigungen und ggf. Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025, die am 23. Februar stattfinden wird, pünktlich im Briefkasten vorgefunden haben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nicht die Samtgemeinde Boldecker Land den Druck der Stimmzettel in Auftrag gegeben hat.

Im Boldecker Land sind 8.337 Menschen berechtigt, an dieser durch das Ende der „Ampel“-Koalition um sieben Monate vorgezogenen Bundestagswahl teilzunehmen. Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, weil Sie am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen können oder wollen, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie

  • Ihren ausgefüllten Wahlzettel, mit dem Sie abgestimmt haben, entweder bis Donnerstag, den 20. Februar vor der letzten Leerung Ihres örtlichen Postbriefkastens eingeworfen oder in der Post-Filiale abgegeben haben. Diesen Termin hat die Post so bekannt gegeben und versichert, dass damit alle Wahlzettel pünktlich ankommen – ich würde Ihnen aber dazu raten, Ihre Wahlzettel besser nicht auf die letzte Minute abzuschicken.
  • Oder dass Sie bis zum 21. Februar, 15:00 Uhr, bei uns persönlich im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land, Zimmer 109, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, wählen. Aufgrund der verkürzten Fristen müssen Sie sich dabei jedoch möglicherweise auf Wartezeiten einstellen.

Briefwahlunterlagen können Sie bei persönlichem Erscheinen regulär bis zum 21. Februar, 15:00 Uhr bei uns im Rathaus beantragen – und auch gleich wählen.

Ausnahmen sind gestattet, wenn

  • Sie glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein für die Briefwahl nicht zugegangen ist oder Sie ihn verloren haben; dann können Sie noch am Sonnabend, den 22. Februar, in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr im Rathaus einen neuen Wahlschein erhalten.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (insbesondere mit Krankenhausaufenthalt) oder im Falle dessen, dass der Wahlraum nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dann bis 18:00 Uhr bei der auf dem roten Umschlag angegebenen Stelle (dem Landkreis Helmstedt) eingegangen sein.

Wenn Sie von Ihrem Urlaubsort aus wählen, ist es erforderlich, dass Sie uns bei der Wahlscheinbeantragung auch Ihre Urlaubsadresse mitteilen. Es muss zudem darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der kurzen Fristen ein rechtzeitiger Postversand zu Ihrer Adresse und dann zum Wahlamt unter Umständen zu kurz sein kann. Dies gilt insbesondere für Auslandsaufenthalte.

Innerhalb von Deutschland muss der Wahlbrief nicht frankiert werden. Vom Ausland aus muss er hingegen von Ihnen ausreichend frankiert sein. Die Kosten müssen Sie tragen.

Abschließende Hinweise:

  • Lassen Sie sich keinesfalls länger Zeit für die Beantragung der Ausstellung der Briefwahlunterlagen.

  • Füllen Sie nach Erhalt unverzüglich die Briefwahlunterlagen aus.

  • Geben Sie die ausgefüllten Briefwahlunterlagen nicht in der Samtgemeinde Boldecker Land ab, sondern stecken Sie die Unterlagen in einen Briefkasten.

  • Sollten Sie nicht sicher sein, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingehen, empfiehlt die Samtgemeinde Boldecker Land, die Unterlagen direkt bei der in den Unterlagen angegebenen Adresse in Helmstedt abzugeben.

Frank Oltersdorf, Samtgemeindewahlleiter