Arthur Matis (Mitte) wurde zum allgemeinen Stellvertreter von Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas (links) ernannt. Ratsvorsitzende Gaby Klose gratulierte
Bei einer Sitzung des Samtgemeinderates am 28. Januar wurde über das Wahlprüfungsverfahren zur Gültigkeit der Samtgemeindebürgermeisterwahl vom 1. Dezember 2024 informiert. Dazu waren zwei Wahleinsprüche eingegangen, die Sie auf unserer Homepage www.boldecker-land.de unter „Rathaus & Politik“ in unserem Bürgerinformationssystem als Anlage zum Tagesordnungspunkt 8 der o.g. Sitzung im Original nachlesen können.
Die Gültigkeit der Abstimmung wurde durch die Einsprüche von Ex-Samtgemeindebürgermeister Dennis Ehrhoff sowie einer anonymen Person nicht beeinträchtigt: „Beide Wahleinsprüche werden als unbegründet bzw. unzulässig zurückgewiesen“, erklärte Samtgemeinde-Wahlleiter Frank Oltersdorf. Anonyme Wahleinsprüche seien nicht zulässig und im Falle Ehrhoff sei der Widerspruch „unbegründet“. Auch die mehrseitigen, ausführlichen Stellungnahmen des Wahlleiters finden Sie online in unserem Bürgerinformationssystem.
Der Rat der Samtgemeinde folgte bei einer Enthaltung den Ausführungen des Wahlleiters und wies per Beschluss beide Einsprüche nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 NKWG zurück.
Der Rat der Samtgemeinde fasste einen Satzungsbeschluss zur „Verringerung der Zahl der Abgeordneten des Rates der Samtgemeinde Boldecker Land“ gemäß § 46 Abs. 4 NKomVG für die kommende XII. Wahlperiode. Es soll auch künftig bei 22 Mitgliedern inklusive des Samtgemeindebürgermeisters bleiben, obwohl der Rat unserer Samtgemeinde bei inzwischen über 11.000 Einwohnern im Boldecker Land auch 28 Mandate haben könnte.
Dieses Vorgehen ist in der Samtgemeinde nicht neu: „Mit Vorlage 28/2004 hat der Rat für die VIII. Wahlperiode, mit Vorlage 21/2009 für die IX. Wahlperiode, mit Vorlage 05/2015 für die X. Wahlperiode und mit Vorlage SG/2019/315 die Verringerung der Zahl der zu wählenden Abgeordneten beschlossen. Nachdem diese Verkleinerung durchweg positive Auswirkungen auf Abläufe und die Wirtschaftlichkeit der Samtgemeinde entfaltet hat wird vorgeschlagen, die gleiche Regelung auch für die kommende Wahlperiode anzuwenden“, begründete die Verwaltung ihren Antrag. Der Rat stimmte ein weiteres Mal zu.
Per einstimmigem Ratsbeschluss wurde Samtgemeinderat Arthur Matis gemäß § 81 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2. NKomVG mit der allgemeinen Stellvertretung des Samtgemeindebürgermeisters beauftragt. Er erhält dafür eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 168 Euro. Amtsinhaber Patrick Rymas selbst hatte diesen Vorschlag gemacht, da durch seine Wahl zum Samtgemeindebürgermeister die Stellvertreterposition unbesetzt war.
Die Begründung der Verwaltung: „Der Samtgemeindebürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter der Samtgemeinde Boldecker Land benötigt einen allgemeinen Stellvertreter für denjenigen Teil kommunaler Aufgaben, welcher nicht von der ehrenamtlichen Stellvertretung nach § 81 Abs. 2 Satz 1 und § 59 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (u. a. repräsentative Vertretung der Samtgemeinde, Einberufung des Samtgemeinderates und des Samtgemeindeausschusses) erfasst ist, wobei es sich hier im Wesentlichen um Verwaltungsaufgaben der Samtgemeinde handelt.“
Der Zeitraum seiner Beauftragung soll aber begrenzt werden für die Zeit seiner Qualifizierung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Nieders. Laufbahnverordnung (NLVO) zur Übertragung eines Amtes der Besoldungs-Gruppe A 14. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der Qualifizierung und seiner Ernennung zum Samtgemeindeoberrat ist beabsichtigt, Herrn Matis unter Verzicht auf eine Ausschreibung (§ 109 Abs. 1 NKomVG) zur Wahl zum Ersten Samtgemeinderat in das Beamtenverhältnis auf Zeit vorzuschlagen.