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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 2/2025
Aus der Samtgemeinde
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Aus den Ämtern

Änderung des

PIN-Brief-Verfahrens

Mit der Einführung des Direktversands für hoheitliche Dokumente an die Bürgerinnen und Bürger ändert sich auch das PIN-Brief-Verfahren dafür: Der PIN-Brief wird künftig durch die Behörde direkt bei der Antragstellung an die antragstellende Person übergeben.

Personalausweis:

Jede antragstellende Person erhält unabhängig vom Alter einen PIN-Brief. Bei Personen unter 16 Jahren bleibt der Online-Ausweis jedoch deaktiviert.

Versionen des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), Aufenthaltskarten, Daueraufenthaltskarten: Jede antragstellende Person erhält einen PIN-Brief.

Ist die Identität der ausländischen Person nicht zweifelsfrei festgestellt (§ 61h Absätze 1 und 2 Aufenthaltsverordnung), ist der Online-Ausweis im IT-Fachverfahren zu deaktivieren.

eID-Karte für Unionsbürger: Jede antragstellende Person erhält einen PIN-Brief.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie ggf. in unserem Einwohnermeldeamt bei Frau Behrens (05362/9781-37) oder Herrn Dörschel (05362/9781-33).