Titel Logo
Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 3/2025
Aus der Samtgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus den Ämtern

Wie in jedem Jahr möchten wir alle Hundehaltenden auf die auch gesetzlich vorgegebene, allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere vom 1. April bis 15. Juli hinweisen.

In diesem Zeitraum dürfen Hunde in der freien Landschaft nur an der Leine geführt werden. Ausnahmen bestehen für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder Zoll eingesetzt werden.

Zusätzlich gibt es bestimmte Schongebiete in der Samtgemeinde Boldecker Land, in denen Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind. Die hierfür maßgebliche Karte ist bei dem jeweiligen Bürgermeister/der Bürgermeisterin Ihrer Gemeinde sowie bei der Samtgemeinde (Eichenweg 1, 38554 Weyhausen, Ordnungsamt Zimmer 101) während der Sprechzeiten einzusehen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.