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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 3/2025
Aus der Samtgemeinde
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Gemeinde Weyhausen

Bei Verkehrsdichten von nur einem Fahrzeug pro Minute werden 90 Prozent der Tiere überfahren, deswegen wird die Straße gesperrt

In den Hauptwanderungsnächten wird die Kreisstraße 112 (Ortsumgehung Weyhausen) und die Kreisstraße 28 zwischen Weyhausen und der Kreisstraße 114 sowie die Fallersleber Straße ab Ortsausgang Weyhausen Richtung Fallersleben gesperrt. Betroffene Autofahrer werden gebeten, die B 188 bzw. die Autobahn 39 zu benutzen

Die Frühjahrswanderung der Amphibien beginnt in jedem Frühjahr wieder, sobald die Temperaturen nachts auf über 10 Grad plus steigen. Frösche, Kröten und Molche ziehen bei geeigneten Witterungsbedingungen – vorzugsweise in feuchten, regnerischen und milden Nächten – zu ihren Laichgewässern.

Oftmals müssen sie dabei Straßen überqueren. Die Verluste sind dabei sehr hoch. Bei Verkehrsdichten von nur einem Fahrzeug pro Minute werden 90 Prozent der Tiere überfahren.

Dort wo sich der Krötenzug auf kurze Streckenabschnitte konzentriert, kann mit Krötenzäunen gearbeitet werden. An einigen Straßenabschnitten im Landkreis wurden bereits mobile Amphibienschutzzäune aufgestellt. Die Tiere werden dann über die Straße getragen. Dort wo die Wanderung über weite Streckenabschnitte verteilt ist, hilft nur eine kurzfristige Straßensperrung.

Vorgesehen ist die Sperrung der Kreisstraße 112 (Ortsumgehung Weyhausen) und der Kreisstraße 28 in Höhe der Kläranlage Weyhausen bis zur Kreisstraße 114 (Nordtangente) sowie ein Teilbereich der Fallersleber Straße in Weyhausen. Die K 28 wird kreisübergreifend von der Stadt Wolfsburg und dem Landkreis Gifhorn gesperrt. Die Sperrungen erfolgen kurzfristig und werden nur dann durchgeführt, wenn eine Wanderaktivität zu beobachten ist.

Die Strecken werden für den Straßenverkehr bei Wanderaktivitäten bis Mai in der Zeit von 18:00 Uhr (Februar) bzw. 19:00 Uhr bis 6:00 Uhr gesperrt. Die Autofahrer werden um Verständnis gebeten. Zur weiteren Erläuterung liegt ein Kurzmerkblatt bei.

Für Nachfragen stehen Ihnen in der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn Martin Zenk unter der Telefonnummer 05371/82-753 und Eileen Schobek unter der Telefonnummer 05371/82-8792 zur Verfügung.

Hinweise zur Amphibienwanderung

Gefährdete Amphibien

Die für Amphibien lebenswichtigen Feuchtgebiete sind sehr selten geworden. Sie werden von Fröschen, Kröten und Molchen besiedelt, welche alle zur Amphibienfamilie zählen. Amphibien verbringen die meiste Zeit ihres Lebens allerdings an Land und suchen ihre Laichgewässer nur im zeitigen Frühjahr auf. Dazu legen sie oft Entfernungen von mehreren Kilometern zurück. Wichtig ist dabei, dass sie bevorzugt zu ihren Geburtsgewässern zurückkehren. Diese Laichwanderung vollzieht sich nachts bei feuchtwarmer Witterung (Temperatur um ca. 10°C). Dabei ziehen oft mehrere 1.000 Tiere gleichzeitig. Beim Überqueren von Straßen werden die Tiere zwangsläufig überfahren. Eine Erdkröte braucht z. B. bis zu 20 Minuten, um sich über eine 7,00 m breite Straße zu schleppen. Schon bei einer Verkehrsdichte von nur einem Auto pro Minute überlebt nur eine von zehn Kröten den Versuch einer Überquerung. Bei einer Verkehrsdichte wie z.B. VW-Schichtverkehr gibt es keine Überlebenschance.

Zeitweise Vorfahrt für Frösche

Mit der Sperrung eines Straßenabschnittes während der Laichwanderung (Mitte Februar bis Mitte Mai) kann den Tieren am wirkungsvollsten geholfen werden. Da sich die Laichwanderung in wenigen Nächten vollzieht, kann eine Sperrung auf diese Nächte begrenzt bleiben. Da die Laichwanderungen witterungsabhängig sind, können die Straßensperrungen nur kurzfristig vorgenommen werden.

Hiervon betroffene Autofahrer werden um Verständnis gebeten.

Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz unserer Amphibien.

Auskünfte zum Amphibienschutz erteilen:

Landkreis Gifhorn – Untere Naturschutzbehörde 05371 82-753

Stadt Wolfsburg – Untere Naturschutzbehörde 05361 282-830