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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 3/2026
Aus der Samtgemeinde
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Aus der Samtgemeinde

Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas (rechts) übergibt Arthur Matis seine Ernennungsurkunde

   Gemeindebrandmeister Matthias Meier (links) und Bürgermeister Rymas gratulieren René Bamberger

Der Rat der Samtgemeinde traf sich zu einer Sitzung am 5. März im DGH Weyhausen

Am Donnerstag, den 5. März tagte der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land im Dorfgemeinschaftshaus Weyhausen. Dabei wurden einige wegweisende Entscheidungen für die Zukunft unserer Kommune in den kommenden Jahren getroffen bzw. beschlossen. Angefangen mit der Wahl eines neuen Stellvertreters für Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas.

Neuer Erster Samtgemeinderat gewählt

Seit seiner Wahl am 1. Dezember 2024 war Rymas vorherige Stelle als Erster Samtgemeinderat im Boldecker Land unbesetzt. Gestern Abend beförderte der Rat der Samtgemeinde nun Samtgemeindeoberrat Arthur Matis, der seit 28. Januar 2025 als allgemeiner Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters fungierte, zum Ersten Samtgemeinderat.

Rymas selbst hatte den Vorschlag gemacht und die Ratsmitglieder hatten diesem einvernehmlich zugestimmt, sodass auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden konnte. Arthur Matis wurde für eine Amtszeit von acht Jahren, vom 5. März 2026 bis zum 4. März 2034, zum Ersten Samtgemeinderat gewählt und mit Wirkung vom 1. März in eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe A15 eingewiesen. Seine bisherige Stelle nach der Besoldungsgruppe A14 wird vorerst nicht wieder besetzt, sondern für die kommenden acht Jahre im Stellenplan der Samtgemeinde als „Leerstelle“ geführt.

Neuer Stellvertretender Ortsbrandmeister

Zum neuen – zweiten – Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Gemeinde Barwedel wurde René Bamberger ernannt und vom Rat der Samtgemeinde für eine Amtszeit von sechs Jahren bis zum 29. Februar 2032 in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Der 30-Jährige erhielt seine Ernennungsurkunde von Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas.

Seine Ernennung war die Folge einer Satzungsänderung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Boldecker Land: Aufgrund des erhöhten Einsatzaufkommens sowie des stetig steigenden Verwaltungsaufwandes hatten sich die Führungskräfte der Ortsfeuerwehr Barwedel dafür ausgesprochen, einen zweiten stellvertretenden Ortsbrandmeister berufen lassen zu wollen.

Mehr Geld für den Feuerwehr-Führerschein

Der Rat der Samtgemeinde gab einstimmig grünes Licht dafür, dass die Samtgemeinde Boldecker Land ihre Kostenbeteiligung beim Erwerb der für das Führen von Einsatzfahrzeugen erforderlichen Fahrerlaubnis für die aktiven Mitglieder unserer Freiwilligen Feuerwehr um 500 Euro erhöht. „Alles ist teurer geworden“, kommentierte Patrick Rymas.

Rückwirkend zum 1. März beteiligt sich die Samtgemeinde Boldecker Land mit 100 Prozent bis zu einem Maximal-Betrag von jetzt 3.000 Euro an den für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C den Feuerwehrangehörigen entstehenden Kosten.

Kostenfestsetzung für Feuerwehrgerätehaus

Eine weitere Teuerung musste der Rat mit den festgesetzten Kosten für die Entwurfsplanung für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses in Tappenbeck in Höhe von 2.271.442 Euro beschließen. Die vorliegende Kostenberechnung fand mehrheitlich die weitgehende Zustimmung des Rates, bis auf einen Posten „Baunebenkosten“, der nicht öffentlich noch einmal geprüft und verhandelt werden soll. Dabei geht es um ein Honorar.

Die Samtgemeinde Boldecker Land plant, das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Tappenbeck durch einen weiteren Anbau zu erweitern und den Bestand (Hauptgebäude aus dem Jahr 1967) an die heutigen Anforderungen und Ablaufprozesse anzupassen sowie energetisch zu sanieren. So stehen beispielsweise gegenwärtig keine Wasch- und Duschplätze sowie WCs in ausreichender Anzahl zur Verfügung, der Umkleidebereich ist provisorisch und auch Alarmparkplätze stehen für die Freiwillige Feuerwehr Tappenbeck aktuell nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Eine Erweiterung und ein Umbau der Bestandsgebäude sowie die Erneuerung der dazugehörigen Außenanlagen für eine funktionsfähige Feuerwehr sind schon aus rechtlichen Gründen notwendig.

Aufgrund erheblich gestiegener Kosten des gesamten Projektes wurde die Verwaltung beauftragt, die Baukosten gemeinsam mit dem beauftragten Architekturbüro und der Feuerwehr noch einmal zu überprüfen und ggf. Einsparpotentiale auszuarbeiten.

Innerhalb des festgesetzten Kostenrahmens kann die Verwaltung jedoch alle mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden und für dessen Durchführung erforderliche Aufgaben wahrnehmen, und alle Entscheidungen entsprechend der freigegebenen Entwurfsplanung treffen. Die politischen Gremien werden im Folgenden transparent über den Fortgang der weiteren Planung und der Arbeiten informiert, insbesondere über planerische bzw. bauliche Veränderungen sowie deren finanzielle Auswirkungen.

Da die Planungen für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses in Tappenbeck sich schon über eine vergangene Wahlperiode erstrecken, in der noch mit weitaus geringeren Kosten gerechnet worden war, beauftragte der Rat die Verwaltung darüber hinaus, sämtliche bisher im Zusammenhang mit dem Anbau des Feuerwehrhauses ergangenen Vorlagen rechtlich überprüfen zu lassen, und etwaige rechtliche Unklarheiten oder Anpassungsbedarfe im nächsten Gremienlauf darzustellen.

Jugendtreff Osloß geht wieder in Betrieb

Der alte Jugendtreff in Osloß geht nach einem dreimonatigen Probelauf wieder ganz offiziell in Betrieb, so beschloss der Samtgemeinderat. Ein Bedarf für einen Jugendtreff in Osloß sei gegeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Gemeinde Osloß eine Vereinbarung über die Unterhaltungskosten abzuschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel wurden in den Haushaltsplan 2026 aufgenommen.

Zukünftig soll der Jugendtreff Osloß an zwei Tagen (derzeit geplant dienstags und donnerstags) für jeweils 4,5 Stunden geöffnet sein. Um eine fachlich und zeitlich zuverlässige Öffnung gewährleisten zu können, müssen zwei Mitarbeitende eingestellt werden.

Die Samtgemeinde hatte 2024 vom Landkreis 136.208,10 Euro Zuschüsse für die Jugendarbeit erhalten, davon wurden seitdem 133.938,11 Euro verwendet. Die Förderung ist nahezu ausgeschöpft, daher sind die zusätzlichen Personalkosten für den Betrieb des Jugendtreffs Osloß größtenteils von der Samtgemeinde zu tragen. Gerechnet wird mit jährlichen Personalaufwendungen für den Jugendtreff Osloß mit maximal 30.000 Euro. Weiterhin müssen Verwaltungs- und Betriebskosten von ca. 3.100 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis

Im Rat positiv abgestimmt wurde auch über den Abschluss einer Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Gifhorn über die Förderung von Grundschulkindern in Tageseinrichtungen im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs nach § 24 Abs. 4 SGB VIII. Ab dem kommenden 1. August schreibt dieser Paragraf einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter vor. Der Landkreis Gifhorn ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig für die Gewährung dieses Rechtsanspruchs.

Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von bis zu acht Stunden täglich an fünf Werktagen. Für die Schulferien kann landesrechtlich eine Schließzeit von bis zu vier Wochen pro Jahr vorgesehen werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die „Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Jugendhilfe – Förderung in einer Tageseinrichtung von Grundschülern“ mit dem Landkreis Gifhorn abzuschließen. Die zur Umsetzung erforderlichen personellen und finanziellen Mittel seien in den künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen, so der Beschluss.

Diese Jugendhilfevereinbarung regelt die Aufgabenwahrnehmung, Zuständigkeiten und Finanzierungsgrundlagen einheitlich für alle teilnehmenden Kommunen. Ziel ist es, den Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 verlässlich, rechtssicher und in kommunaler Eigenverantwortung umzusetzen. Für die Betreuung in der Schulzeit werde das Ziel verfolgt, den Rechtsanspruch überwiegend über die Angebote der Ganztagsgrundschulen zu erfüllen. Vorhandene Hort- oder hortähnliche Strukturen können in einer Übergangsphase weiter genutzt und schrittweise in den schulischen Ganztag überführt werden.

Auch die Finanzierung ist in der Vereinbarung geregelt: Der Landkreis stellt den teilnehmenden Kommunen Budgets für die Betreuung innerhalb der Schulzeit sowie für die Ferienbetreuung zur Verfügung. Diese Budgets orientieren sich an den Schülerzahlen der jeweiligen Klassenstufen mit Rechtsanspruch sowie an pauschalierten Pro-Kopf Jahresbeträgen, die aus der vom Landkreis organisierten Betreuung errechnet werden. Das Inkrafttreten der Vereinbarung ist zum 1. August vorgesehen.

Neues Schulangebot wird gefordert

Aus dem Ratsrund lag ein Antrag von SPD, TEAM ZUKUNFT, CDU und WBL vor, betreffs der Einrichtung eines gymnasialen Angebots für die Samtgemeinden Boldecker Land und Brome – die Schullandschaft soll danach neu geordnet werden. Nach fachlicher Beratung entstand daraus folgende Beschlussfassung:

Der Samtgemeinderat stellte fest, dass die derzeitige Schullandschaft in den Samtgemeinden Boldecker Land und Brome insbesondere im Bereich des gymnasialenAngebots nicht geeignet sei, allen Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Schullaufbahn mit zumutbaren Fahrzeiten zu gewährleisten.

Daher fordert der Samtgemeinderat des Boldecker Landes den Landkreis Gifhorn auf, noch in diesem Jahr ein tragfähiges und umsetzungsreifes Konzeptzur Schaffung eines neuen gymnasialen Angebots für die Schülerinnen und Schüler der Samtgemeinden Boldecker Land und Brome vorzulegen.

Das Konzept solle einen Vorschlag zur Einrichtung eines Gymnasiums oder eines gleichwertigen gymnasialen Angebots im Hoheitsbereich der Samtgemeinden Boldecker Land und/oder Brome enthalten. Ebenso wie eine Darstellung der hierfür notwendigen Ergänzung bzw. Neuordnung des Haupt- und Realschulangebotes an den bestehenden Schulstandorten, eine Zeit- und Maßnahmenplanung einschließlich Einschätzung zu Kapazitäten, Personalbedarf und Investitionskosten, und eine Bewertung der Auswirkungen auf die Schülerbeförderung, insbesondere Fahrzeiten und Kosten.

Der Samtgemeindebürgermeister wurde beauftragt, diesen Beschluss dem Landkreis Gifhorn, dem Kreistag sowie der Samtgemeinde Brome zuzuleiten und Gespräche zur Umsetzung aufzunehmen. Ein Ratsherr votierte dagegen.

Er führte an, dass das für Schüler*innen des Boldecker Landes vorgesehene Gymnasium das Gifhorner Humboldt-Gymnasium sei, wohin es auch gute Busverbindungen gebe. Nur sei dieser Umstand offenbar leider zu wenigen Eltern bekannt.

Kostenrahmen für OBS-Sanierung beschlossen

Der Kostenrahmen für die Sanierung der Gebäudeteile A + B der Oberschule Weyhausen beträgt entsprechend einer dem Rat vorgelegten Kostenberechnung des Architekturbüros rund 14.439.000 Euro brutto. Dies wurde vom Rat bewilligt.

Die bauliche Umsetzung erfolgt gemäß der beigefügten Entwurfsplanung, und die Verwaltung wurde beauftragt, innerhalb des festgesetzten Kostenrahmens alle mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden und für dessen Durchführung erforderlichen Aufgaben wahrzunehmen und alle Entscheidungen entsprechend der freigegebenen Entwurfsplanung zu treffen. Sie unterrichtet die politischen Gremien transparent über den Fortgang der weiteren Planung und die Arbeiten und informiert über planerische bzw. bauliche Veränderungen sowie deren finanzielle Auswirkungen.

Neufassung der Satzung für Kindertagesstätten

Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land hat die Neufassung der Satzung für die Kindertagesstätten im Bereich der Samtgemeinde Boldecker Land beschlossen, da einige Anpassungen notwendig waren. Die neue Satzung finden Sie auf unserer Homepage www.boldecker-land.de unter Rathaus & Bürgerservice/Unterpunkt „Satzungen“.

Kostenrahmen für die Kita Tappenbeck steht

Der Kostenrahmen für den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte in Tappenbeck beträgt rund 17.500.000 Euro brutto, entsprechend der Kostenberechnung eines beauftragten Architekturbüros, und wurde so vom Rat der Samtgemeinde beschlossen.

Der Neubau dient maßgeblich der Sicherstellung und langfristigen Deckung des Betreuungsbedarfs im Boldecker Land: „Vor dem Hintergrund bei uns auch weiterhin steigender Geburtenzahlen, wachsender Zuzüge sowie des bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ist die Schaffung zusätzlicher, moderner Betreuungskapazitäten zwingend erforderlich“, sagt Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas.

Man wolle damit den gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung erfüllen, Wartelisten abbauen bzw. vermeiden, eine verlässliche Betreuung für Familien sicherstellen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachhaltig stärken. Durch „die vorausschauende Dimensionierung“ werde nicht nur der aktuelle Bedarf gedeckt, sondern auch eine langfristige Planungssicherheit für die kommenden Jahre geschaffen.

Die Samtgemeinde Boldecker Land plant diesen Neubau einer nunmehr achtgruppigen Kindertagesstätte in Tappenbeck schon seit längerem. Bestandteil der Planung ist zudem die Errichtung einer zentralen Zubereitungsküche, in der täglich bis zu 1.000 Mahlzeiten für weitere kommunale Einrichtungen innerhalb der Samtgemeinde Boldecker Land hergestellt werden können. Für die Kindertagesstätte selbst ist eine separate Küche vorgesehen, in der 160 Essen täglich frisch zubereitet werden sollen.

Aufgrund der geplanten, größeren Zubereitungsküche wurde das Grundstück in nördlicher Richtung erweitert, um den funktionalen Anforderungen an Logistik, Anlieferung und Betriebsabläufe gerecht zu werden.

Die bauliche Umsetzung soll gemäß einer schon bekannten Entwurfsplanung entstehen, und die Verwaltung wurde beauftragt, innerhalb des festgesetzten Kostenrahmens alle mit dem Bauvorhaben zusammenhängenden und für dessen Durchführung erforderlichen Aufgaben wahrzunehmen. Wie auch bei den beiden zuvor genannten Bauvorhaben wir die Verwaltung die politischen Gremien stets transparent über den Fortgang der weiteren Planung und den Arbeiten unterrichten und informiert insbesondere über planerische bzw. bauliche Veränderungen sowie deren finanzielle Auswirkungen.

Die anteiligen Kosten für die Samtgemeinde für den Ausbau des Mühlenwegs in Tappenbeck in Höhe von 387.838,48 Euro sind im o.g. Kostenrahmen mit eingeplant.

Stellenplanentwurf 2026 genehmigt

Im Stellenplanentwurf 2026 stieg die Anzahl der rechnerischen Stellen für das Jahr 2026 in Summe um 2,13 Stellen gegenüber dem Vorjahr. Hauptursächlich hierfür sind insbesondere die Veränderungen im Bereich der allgemeinen Verwaltung (+ 1,92 Stellenanteile). Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den Erläuterungen zum Stellenplan 2026 über unser Bürgerinformationssystem auf der Homepage www.boldecker-land.de.

Die Entwicklung der rechnerischen Stellen setzt sich wie folgt zusammen:

Beamte

Zahl der Stellen 2025

Zahl der Stellen 2026

Veränderung

4

6

+ 2

Tarifbeschäftigte

Allgemeine Verwaltung:

Zahl der Stellen 2025

Zahl der Stellen 2026

Veränderung

37,51

39,43

+ 1,92

Tageseinrichtungen für Kinder:

Zahl der Stellen 2025

Zahl der Stellen 2026

Veränderung

98,99

98,23

- 0,76

Schulsekretärinnen/Schülerbetreuung:

Zahl der Stellen 2025

Zahl der Stellen 2026

Veränderung

3,68

3,68

0

Schulhausmeister/Hausmeister Kindertagesstätten/Obdachlosenunterkünfte:

Zahl der Stellen 2025

Zahl der Stellen 2026

Veränderung

3,5

3,0

- 0,5

Außendienstmitarbeiter Bauhof/Ordnungsangelegenheiten:

Zahl der Stellen 2025

Zahl der Stellen 2026

Veränderung

4,16

4,16

0

Reinigungskräfte/Raumpfleger/Friedhofsmitarbeiter:

Zahl der Stellen 2025

Zahl der Stellen 2026

Veränderung

8,60

8,07

- 0,53

Gesamt:

Zahl der Stellen 2025

Zahl der Stellen 2026

Veränderung

160,44

162,57

+ 2,13

Insgesamt stiegen die Personalkosten von 9.986.700 Euro um 1.013.300 Euro auf 11 Millionen Euro. Die Steigerung ergibt sich aus der Tariferhöhung für Angestellte im Öffentlichen Dienst für das Jahr 2026 und den bekannten Steigerungen in den Entwicklungsstufen der jeweiligen Gehälter, sowie der Einplanung der Kosten aller neu geschaffenen Stellen des Jahres 2026 für ein komplettes Kalenderjahr bzw. anteilig auf Grundlage der geplanten Besetzung.

Haushalt für das Jahr 2026 verabschiedet

Am Ende der Sitzung wurden die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Boldecker Land und der Haushaltsplan 2026 beschlossen. Zusammengefasst bedeutet dies:

Im Ergebnishaushalt stehen Erträge in Höhe von 16.202.600 Euro Aufwendungen in Höhe von 18.130.900 Euro gegenüber. Daraus ergibt sich für das Jahr 2026 ein Fehlbetrag von rund 1,93 Millionen Euro. Trotz dieses Defizites gilt der Haushalt formal als ausgeglichen, da der Fehlbetrag durch erwartete Überschüsse in den Folgejahren gedeckt werden kann.

Wesentliche Belastungen im Ergebnishaushalt entstehen unter anderem durch steigende Personalkosten. Diese erhöhen sich auf insgesamt 11 Millionen Euro, unter anderem bedingt durch Tarifsteigerungen sowie neu geschaffene Stellen. Auch die laufenden Sachkosten steigen in verschiedenen Bereichen, etwa durch höhere Kosten des IT-Verbundes Gifhorn sowie Instandhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Einrichtungen.

Der Finanzhaushalt ist stark von Investitionen geprägt. Hier stehen Einzahlungen in Höhe von 27.197.100 Euro Auszahlungen in Höhe von 29.277.400 Euro gegenüber. Um die geplanten Investitionen finanzieren zu können, plant die Samtgemeinde im Jahr 2026 eine Kreditaufnahme in Höhe von 10.378.800 Euro.

Schwerpunkt der Investitionstätigkeit sind die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen der Samtgemeinde. Zu den größten Maßnahmen gehören:

  • Neubau bzw. Erweiterung der Grundschule Jembke
  • Sanierung der Oberschule Weyhausen
  • Neubau der Kindertagesstätte Tappenbeck
  • Anbau bzw. Erweiterung der Grundschule Osloß

Weitere Investitionen betreffen unter anderem die Ausstattung an Schulen, Fahrzeuge für den Bauhof sowie Maßnahmen im Feuerwehrbereich, wie etwa den Anbau/Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Tappenbeck.

Die Samtgemeinde erhält im Jahr 2026 Schlüsselzuweisungen von rund 3,19 Millionen Euro und damit deutlich mehr als im Vorjahr, was allerdings gleichzeitig zu einer höheren Kreisumlage führt. Die Samtgemeindeumlage gegenüber den Mitgliedsgemeinden bleibt im Jahr 2026 zunächst unverändert. Für die kommenden Jahre wird jedoch eine Anpassung nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedsgemeinden erhalten im Jahr 2026 Finanzzuweisungen in Höhe 255.700 Euro (unverändert gegenüber dem Vorjahr).