Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h können Lärm mindern
Organisationsanalyse der Kernverwaltung mit positivem Ergebnis
Eine Anfang des Jahres auf Wunsch des Rates durchgeführte Organisationsanalyse der Kernverwaltung durch die KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagment) hat jetzt einen umfassenden Bericht hervorgebracht, der mich sehr erfreut.
Wir haben es jetzt schwarz auf weiß: Die Mitarbeitenden der Verwaltung der Samtgemeinde Boldecker Land zeigen sich grundsätzlich mit dem aktuellen Betriebsablauf und Betriebsklima zufrieden. Obwohl viele Empfehlungen ausgesprochen wurden, wird aufgrund der Größe der Verwaltung nicht alles davon umsetzbar sein.
Ein besonders positives Feedback jedoch bekamen wir für die Freiheit, mit der die Mitarbeiter in der Samtgemeinde in vertrauensvoller Atmosphäre arbeiten können, sowie für die vielfältigen Möglichkeiten, die ihnen geboten werden.
Über weitere Ergebnisse dieser interessanten Analyse werden wir Sie, als unsere Bürgerinnen und Bürger, nach den Abschlussbesprechungen informieren.
Energiebericht vor Fertigstellung
Die Verwaltung steht kurz vor dem Abschluss des Energieberichts für das Basisjahr 2022 (gemäß den Anforderungen des niedersächsischen Klimaschutzgesetzes). In diesem Bericht werden die Energieverbräuche und -kosten der Liegenschaften und Verbrauchsstellen der Samtgemeinde Boldecker Land transparent dargestellt. Die Erstellung des Berichtes erfolgte ausschließlich mit den eigenen Ressourcen der Verwaltung, was zu Kosteneinsparungen für die Samtgemeinde Boldecker Land führt. Die daraus resultierenden möglichen Ergebnisse können dann später in ein sinnvolles Konzept für Energieeinsparungen umgewandelt werden.
Lärmaktionspläne der Gemeinden in Arbeit
Die derzeitige Aktualisierung der Lärmaktionspläne unserer Gemeinden (ebenfalls mit eigenem Personal) kennzeichnet einen bedeutenden Schritt im Umgang mit Lärmbelastungen in unseren Gemeinden. Durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Pläne gewährleisten wir, dass wir effektive Maßnahmen zur Identifizierung und Minderung von Lärmquellen ergreifen. Im Jahr 2024 ist daher eine Fortschreibung zwingend geplant.
Bei dieser Fortschreibung werden wir eng mit Fachleuten und der Gemeinschaft zusammenarbeiten, um aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen zu berücksichtigen und einen umfassenden und zielgerichteten Ansatz zur Lärmminderung zu entwickeln.
Die Aktualisierung des Lärmaktionsplans betont unser Engagement für eine lebenswerte Umgebung und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger. Die bisherigen Lärmkartierungen aus den Jahren 2018/19 behalten weiterhin ihre Bedeutung, da sich die Situation seit mehr als fünf Jahren nicht wesentlich verändert hat (Corona-Verkehr ausgenommen). Lösungsansansätze wurden damals nicht erarbeitet, da es andere Grenzwerte gab, die sich leicht verschärft haben.
Eine grundlegende Idee der Samtgemeindeverwaltung für die Bundesstraßendurchfahrten in Jembke, Tappenbeck, Osloß und Weyhausen ist daher die Einführung einer nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (gültig von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr), ähnlich wie es im Landkreis Uelzen für Bundesstraßen bereits üblich ist. Durch diese Maßnahme könnte eine Lärmreduzierung um einige Dezibel erreicht werden – nächtlicher Lärmschutz. Inwieweit so etwas umsetzbar ist oder von uns umgesetzt werden darf, bleibt jedoch abzuwarten. Hier müssen wir noch die Gemeinden ins Boot holen.