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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 5/2024
Aus der Samtgemeinde
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Aus dem Boldecker Land

Die Samtgemeinde Boldecker Land benötigt für beide Schiedsämter, die wir haben, zwei neue Schiedspersonen, die dieses Ehrenamt gerne ausüben würden.

Schiedspersonen sind Landesehrenbeamte. Sie werden von der Kommunalvertretung gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Das Schiedsamt gibt es seit mehr als 150 Jahren.

Bei uns ist es aufgeteilt in: Schiedsamt I, Osloß und Weyhausen sowie Schiedsamt II, Barwedel, Bokensdorf, Jembke und Tappenbeck.

Wie werde ich Schiedsperson?

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld und Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen, sowie die Bereitschaft an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Bei Amtsantritt sollten Sie nicht jünger als 30 Jahre und nicht älter als 70 Jahre alt sein und keine Vorstrafen haben. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und eine Wiederwahl ist möglich.

Zur Ausübung der Tätigkeit anzumerken:

Eine Schiedsperson fällt keine Urteile, bestenfalls erreicht sie mit den Parteien einen Vergleich, der dann 30 Jahre Gültigkeit hat. Kommt es jedoch zu keinem Vergleich, dann hat der Antragsteller über den Klageweg die Möglichkeit ein Gerichtsurteil zu erlangen.

Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, können Sie sich zu den Öffnungszeiten in der Samtgemeinde Boldecker Land, Eichenweg 1 in 38554 Weyhausen im Ordnungsamt in Zimmer 101 bei Frau Knoll oder per Telefon: 05362/9781-32 melden.

Schiedspersonen

und ihre Vorgehensweise

„Mein Nachbar, mein Gegenüber ist die Sturheit in Person.“

„Mit dem kann man überhaupt nicht reden.“

Diese Sätze haben sicherlich schon viele Menschen von sich gegeben und haben danach die kleinen Ungereimtheiten in sich rein gefressen. Auch die Schiedspersonen werden oftmals mit solchen Äußerungen konfrontiert, aber hier gibt es schon die ersten Ansätze wo die Schiedsperson den Faden aufnimmt und der eigentlichen Sache auf den Grund geht.

Im Zeitalter des Internets informieren sich viele Menschen über Gesetze und Paragrafen und vertreten die Ansicht, das trifft für sie zu und nun muss die Schiedsperson dem Antragsgegner (AG) nur noch auf die gesetzliche Rechtmäßigkeit hinweisen und die Ansprüche durchsetzen.

Schiedsleute sind keine Richter und fällen keine Urteile.

Antragsteller (AS) und (AG) setzen oftmals juristisches Wissen der Schiedspersonen voraus, aber die Aufgabe der Schiedsperson ist nicht das juristische Wissen, sondern hier ist die soziale Fähigkeit gefragt.

Der Einführungslehrgang beim Bund Deutscher Schiedspersonen vermittelt nötiges juristisches Grundwissen.

Schiedspersonen sollen möglichst Lebenserfahrung besitzen, Bewertungen und Beurteilungen mit gesundem Menschenverstand vornehmen.

Ich betrachte es als ein hohes Gut und das Besondere einer Schlichtung, dass die Möglichkeit einer eigenverantwortlichen Lösung von Konflikten zulässt.

Kontaktaufnahme zwischen Schiedspersonen und den Konfliktparteien, hier sollte die Schiedsperson dem AS sowie dem AG das Gefühl vermitteln, hier kann ich mein Problem vortragen und man hört mir zu (getrennte Gesprächsführung).

Selbst Problemfälle für die die Schiedsperson, aus rein rechtlichen Gründen nicht zuständig ist, sollte man sich anhören.

Eine Ablehnung der Zuständigkeit wäre hier ein Todschlagargument und der Weg zur Schlichtung wäre verbaut.

Die gesamte Schlichtung ist ein Prozess, der darauf ausgelegt sein muss, die Konfliktparteien handlungsfähig zu halten oder handlungsfähig zu machen.

Beide Konfliktparteien wissen ja genau worin der eigentliche Grund des Konflikts besteht und somit sind sie es, die den Gordischen Knoten lösen können, Hilfestellung und Beistand kann die Schiedsperson beiden Parteien gewähren ohne Partei zu ergreifen.

Selbst in Situationen wo man erkennt, welche Partei mit überzogenen Forderungen oder Darstellungen der Übeltäter ist, muss die Schiedsperson neutral bleiben.

Hier kann die Schiedsperson mit der Wortgestaltung dazu beitragen, dass AS und AG ihrer Eigenverantwortung bewusstwerden.

Nicht jede Schlichtung ist erfolgreich – weil oftmals AG und AS nicht das Gesicht verlieren möchten.

Bei objektiver Betrachtungsweise möge das vielleicht richtig erscheinen, aber dieses Verhalten, löst keine Probleme.

Selbst weiterführende juristische Schritte führen nicht unbedingt zu dem erhofften Erfolg.

Eine Einigung in einem Schlichtungsverfahren ist der größte Gewinn für alle Beteiligten.

Beim Nachbarrecht handelt es sich jedoch um Privatrecht, so dass die Kommune hier, sofern nicht auch öffentliches Recht betroffen ist, keinen Rechtsrat im Einzelfall erteilen darf.

Regina Knoll, Ordnungsamt