Katzen bekommen in der Regel zwei- bis dreimal im Jahr Junge (ihre Trächtigkeit dauert ca. neun Wochen). Besonders im Frühling werden viele Kätzchen geboren. Jetzt im Mai hört man immer wieder von sogenannten „Maikätzchen“. Dabei sind diese häufig Nachkommen freilebender Katzen.
Die unkontrollierte Vermehrung sowie das damit verbundene Elend obdachloser Hauskatzen stellt jedoch ein großes Problem dar. Auch wenn Katzenhalter*innen von dem ungewollten Nachwuchs Ihres Katers nichts mitbekommen, trägt auch der Hauskater durch das Decken vieler freilebender Katzen erheblich zur Steigerung der Katzenpopulation und des Katzenelends bei.
Um das Problem einer immer weiter anwachsenden Katzenpopulation einzudämmen, gilt bereits seit 2021 im Boldecker Land die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen (zu finden auf www.boldecker-land.de unter Rathaus & Politik/Satzungen).
Darin ist geregelt, dass Katzenhalter*innen, die ihren männlichen und weiblichen Katzen Zugang ins Freie gewähren, diese von einem Tierarzt oder einer Tierärztin kastrieren und mittels Mikrochips kennzeichnen lassen müssen. Werden diese Anforderungen nicht eingehalten, dürfen die Katzen ausschließlich innerhalb geschlossener Räume gehalten werden.
Achtung: Als Katzenhalter*in gilt auch, wer freilebenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt!
Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender, nicht kastrierter Katzen einzudämmen, sodass die Katzenpopulation nicht auf ein Maß ansteigt, dass von den Tierheimen und privaten Katzenhalter*innen nicht mehr aufgefangen werden kann. Außerdem steigt durch eine erhöhte Katzenpopulation von wilden Katzen die Gefahr von übertragbaren Krankheiten, deren Ausbreitung dann nur schwer kontrollierbar ist.
Verstöße gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden können.