Die Hersteller-Firma wehrt sich gegen unrichtige Behauptungen zum Qualitätsstandard dieses Gebäudes
Die Verwaltung der Samtgemeinde Boldecker Land wurde von der Firma Adapteo GmbH am 31. Mai schriftlich aufgefordert, die folgende Stellungnahme zu veröffentlichen, die sich auf ein in den Gemeinden kursierendes Informationsschreiben von Mitgliedern des Samtgemeinderates bezieht, das unrichtige oder unwahre Angaben enthält. Die Firma Adapteo schreibt:
Bezugnehmend auf ein von der PVS Projektgesellschaft zur Verfügung gestelltes Informationsschreiben möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Den im Informationsschreiben des Samtgemeinderates vorgebrachten Punkten zu unserer Anlage widersprechen wir mit Nachdruck. Die Aussage, dass die Anlage „mangelnde Dämmung“ aufweise, ist schlichtweg nicht korrekt. Modulanalagen mit einer Standzeit von mehr als 24 Monaten unterliegen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und müssen Mindeststandards hinsichtlich der Dämmwerte der einzelnen Bauteile einhalten. Unsere Hybrid-Module übererfüllen diese Anforderungen und sind wie folgt aufgebaut:
Somit erfüllen unsere Module nicht nur die aktuell vom Gesetzgeber geforderten Werte, sondern unterschreiten die Vorgaben deutlich.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die vom Rat angegebenen Heizkosten unserer Einschätzung nach nicht realistisch* sind. Zwar ist die Beheizung der Anlage mittels Elektro-Konvektoren ohne Unterstützung einer Solaranlage etwas unwirtschaftlicher im Betrieb der Anlage als eine vergleichbare Warmwasserheizung, jedoch erscheinen uns die im Informationsschreiben vorgebrachten Werte unrealistisch. Zudem darf dieser Vergleich nicht ausschließlich auf die laufenden Betriebskosten bezogen werden, sondern die einmaligen Errichtungskosten der Heizungsanlage müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Die Installation von Elektro-Konvektoren ist im Vergleich zu einer Heizungsanlage auf Warmwasserbasis, gleichwohl ob eine Wärmepumpen- oder Solarunterstützung gewählt wird, deutlich wirtschaftlicher. Eine energetische Aufwertung der Anlage durch den Einbau von Solarzellen und einer Warmwasserheizung mittels Wärmepumpe wurde von uns bereits angeboten, jedoch kam es bis jetzt nicht zur Umsetzung.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch erwähnen, dass es sich bei der Anlage im Mühlenweg um eine hochwertige Modulanlage handelt, die wenig mit einer klassischen „Containeranlage“ gemein hat. Eine klassische Containeranlage mit einer Standzeit von weniger als 24 Monaten werden wir bei Ihnen an der Christian-Albinus-Oberschule aufstellen. Hier ist laut GEG nur der „Mindestwärmeschutz“ zu erbringen, was auch entsprechend der Ausschreibung gefordert wurde. Ein Vergleich, sei es preislich oder optisch, ist daher der klassische Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Gleiches gilt bei weiteren Interimslösungen die bereits in der Samtgemeinde Boldecker Land, auch von unseren Marktbegleitern, umgesetzt wurden.
*Zu den Stromkosten erklärt die Verwaltung der Samtgemeinde Boldecker Land:
Die Stromkosten für das Gebäude lagen im Jahr 2023 bei 21.000 Euro. Die Momentaufnahme von einer einmaligen Abschlagsrechnung von 11.000 Euro stellt nicht den Realverlauf der Kosten dar. Die in dem Flugblatt genannten Kosten von 132.000 Euro jährlich (11.000 Euro wurden als Kosten im Monat genannt) sind realitätsfern und als sachfremd zu bezeichnen.
In der Realität lagen die Stromkosten bei 1750 Euro pro Monat, was bei der Wirtschaftlichkeit unter zwei Euro pro Quadratmeter liegt.
Bei der Containeranlage für die OBS, die zu mieten sich der Rat entschieden hat, ist davon auszugehen, dass die Kosten sich bei der ca. gleicher Größe um mehr als mindestens 60 Prozent pro Monat nach oben bewegen werden, aufgrund der vom Gesetzgeber erlaubten, geringeren Dämmwerte für Gebäude mit einer Standzeit bis 24 Monate.