Alfred Senft (links) und Patrick Rymas als Gäste bei unserem Seniorenkaffee in der TRUDE
Nadine Guretzki-Hagedorn vom Landkreis Gifhorn lädt zur Anmeldung für das Hitzetelefon ein
Begrüßung zum Vortrag Vorsorgevollmacht des Gifhorner Betreuungsvereins e.V.
Am 6. Mai durften wir beim Seniorenkaffee besonderen Besuch begrüßen: Unseren Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas sowie Ratsherr Alfred Senft. Beide mischten sich unter die Gäste und nahmen auch die neue Küche in Augenschein, die seit kurzem im Einsatz ist.
Besonders erfreulich war darüber hinaus die Teilnahme von Nadine Guretzki-Hagedorn vom Landkreis Gifhorn, die unserer Einladung gefolgt war. Sie informierte die Anwesenden über den diesjährigen Start des Hitzetelefons. Von Juni bis Ende August können sich alle Personen ab 65 Jahren bei Hitzewarnungen telefonisch beraten lassen. Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer 05371/82-8840 möglich.
Am 13. Mai folgten wir aufmerksam dem Vortrag von Barbara Probst vom Gifhorner Betreuungsverein e.V. zum Thema Vorsorgevollmacht. Mit hoher Fachkompetenz erklärte sie wichtige Details und machte auf Besonderheiten aufmerksam. Zur Orientierung: Die Vorsorgevollmacht regelt, wer im Ernstfall die Interessen einer Person vertritt, während die Patientenverfügung festlegt, wie bei gesundheitlichen Fragen im Sinne der betroffenen Person entschieden wird. Im Klartext: Fehlen solche wichtigen Vollmachten oder sind sie unzureichend, bestellt das Gericht einen Betreuer!
Frau Probst betonte, wie wichtig es sei, die eigenen Wünsche klar und präzise zu formulieren. Zudem wies sie darauf hin, dass Vorsorgeunterlagen beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden können. Dies ermöglicht es Betreuungsgerichten und Ärzten, im Notfall schnell und zuverlässig über die vorhandenen Regelungen informiert zu sein.
Eine große Verantwortung wird mit der Vorsorgevollmacht an andere übertragen. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld mit den eingesetzten Personen zu klären, ob sie bereit sind, die eigenen Wünsche umzusetzen. Wird mehr als eine Person als Bevollmächtigte eingesetzt, können diese unabhängig voneinander handeln – eine Entscheidung, die Vor- und Nachteile mit sich bringt. Weiterhin informierte Frau Probst über die Vorteile einer Beglaubigung durch den Landkreis oder eine notarielle Beurkundung.
Wer sich hierzu kostenlos beraten lassen möchte, kann sich an den Gifhorner Betreuungsverein e.V. wenden. Telefonische Erreichbarkeit unter 05371/9451-510, dienstags 14:00-16:00 Uhr sowie mittwochs 10:00-12:00 Uhr.
Hanna Kohnert, Koordinatorin für Seniorenarbeit
Rathaus Zimmer 205, Eichenweg 1, 38554 Weyhausen
05362/9781-41, hanna.kohnert@boldecker-land.de