Die Eltern, deren Hortplätze für die Kinder gekündigt worden waren, wurden von Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas (vorne links) zum Gespräch empfangen
Mit Überraschung fanden einige Eltern am 17. Februar in ihren E-Mail-Postfächern eine Ankündigung der Samtgemeindeverwaltung vor, Verträge bestehender Hortplätze erst einmal widerrufen zu müssen. Grund war der neue Ganztagsrechtsanspruch für Grundschulkinder ab dem 1. August 2026. Die Eltern, deren Hortplätze für die Kinder gekündigt worden waren, drohten Protest an – und wurden daraufhin am 19. Februar von Samtgemeindebürgermeister Patrick Rymas zum Gespräch empfangen.
Inzwischen hat sich Situation – wie von der Verwaltung damals versprochen – entspannt: Alle Kinder, die angemeldet wurden, konnten im regulären Platzvergabeverfahren berücksichtigt werden und haben einen Platz bekommen.
„Zunächst mussten wir allerdings eine Abfrage unter den kommenden Erstklässlern durchführen, um den Bedarf von Ganztagsplätzen zu ermitteln“, so Fachbereichsleiter David Radke. „Dies brauchte seine Zeit.“ Das Ergebnis: Gut 60 Kinder hatten am Ende einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz.
Die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen Jembke und Weyhausen wird im kommenden Schuljahr über die Horte sichergestellt. Ab dem Schuljahr 2027/28 ist die Einrichtung der offenen Ganztagsgrundschule an beiden Standorten geplant. Die politischen Beschlüsse hierzu stehen noch aus und sollen in der Ratssitzung vom 23. Juni erfolgen.
In Osloß werden ab dem kommenden Schuljahr die Zeiten der Ganztagsbetreuung um rd. eine Stunde verlängert, um dem Anspruch auf acht Stunden Ganztagsbetreuung gerecht zu werden.
In Jembke sind 39 Kinder für das kommende Schuljahr im ersten Jahrgang angemeldet. Hiervon werden 31 der Erstklässler den Hort besuchen. 41 Kinder aus den Jahrgängen zwei bis vier besuchen den Hort bereits jetzt und möchten dies auch weiter tun. Dafür wurde dort eine vierte Gruppe eingerichtet.
In Weyhausen sind 56 Kinder im ersten Jahrgang angemeldet. Hiervon werden 28 der Erstklässler den Hort besuchen. 32 Kinder aus den Jahrgängen zwei bis vier besuchen den Hort schon jetzt. Eine vierte Gruppe muss dort nicht eingerichtet werden.
Die Jahrgänge zwei bis vier sind weiterhin kostenpflichtig (nach Satzung), die Beitragsfreiheit wurde vom Rat nur für die Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung beschlossen. Jahr für Jahr hat ein Jahrgang mehr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Umfang von acht Stunden täglich.
Mit Schuljahresbeginn 2027/28 soll, so ein angestrebter Ratsbeschluss, das Nachmittagsangebot im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule dann für alle Schulkinder der Jahrgänge eins bis vier kostenfrei sein, unabhängig vom Rechtsanspruch.