Formulare zum Ausfüllen, für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer*in, finden Sie über unsere Homepage www.boldecker-land.de
Aufgrund des plötzlichen Todes von Landrat Tobias Heilmann und des damit verbundenen vorzeitigen Ausscheidens des Hauptverwaltungsbeamten aus dem Amt, ist die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger gem. § 80 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 NKomVG innerhalb von sechs Monaten zu wählen.
Gemäß § 45 b (2) NKWG hat nun der Gifhorner Kreistag den Wahltag für die Direktwahl bestimmt. In seiner Sondersitzung am 25. Juni wurde als Termin für die Landratswahl festgelegt auf
und für die mögliche Stichwahl: Sonntag, 9. November.
In der Kreiswahlleitung ergibt sich außerdem eine Änderung: Zum neuen Kreiswahlleiter für den Landkreis Gifhorn wurde Kreisverwaltungsdirektor Björn Sund ernannt, der den vorherigen Ersten Kreisrat Dr. Thomas Walter ablöst. Der stellvertretende Kreiswahlleiter bleibt Kreisverwaltungsdirektor Matthias Rode. Der Kreiswahlleiter und sein Stellvertreter sowie der Kreiswahlausschuss waren in 2021 für die gesamte Legislaturperiode gewählt worden.
Die Wahlbekanntmachung durch die Kreiswahlleitung wird spätestens bis 23. August 2025 erfolgen, die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 22. September 2025 um 18:00 Uhr.
Die Kreiswahlleitung trifft die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge bis spätestens zum 26. September – geplant ist der 25. September 2025.
Die Druckfreigabe der Stimmzettel nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt voraussichtlich am 29. September, sodass noch vor dem Feiertag am 3. Oktober die ersten Briefwahlunterlagen versendet werden können.
Die Wahllokale in den Gemeinden sind am 26. Oktober 2025 von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet für die Stimmabgabe, danach wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Über den vorläufigen Stand des Wahlergebnisses informieren wir Sie im Anschluss wieder über den Vote-Manager online.
Am Montag, 27. Oktober, um 19:00 Uhr trifft sich der Kreiswahlausschuss in Gifhorn im Schloss (Kreisverwaltung) zur Feststellung des Wahlergebnisses.
Briefwahlstimmen werden gemäß § 31 NKWG i. V. m. § 53 Abs. 1 Nr. 6 NKWO am Wahlabend im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land (Eichenweg 1, Weyhausen) ausgezählt.
Sollten Sie Fragen zur Wahl haben, wenden Sie sich im Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land bitte an Sachbearbeiter Tizian Hecht (Zimmer 109), Telefon 05362/9781-36 oder tizian.hecht@boldecker-land.de.
Für die Wahl des Landrates/der Landrätin am 26. Oktober sowie für eine mögliche Stichwahl am 9. November werden noch interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Boldecker Land gesucht, die am Wahltag in einem der allgemeinen Wahlvorstände in den Wahllokalen der jeweiligen Gemeinden oder in einem Briefwahlvorstand als Wahlhelfer/innen mitwirken wollen.
Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Anmeldung zur Wahrnehmung diese Ehrenamtes ist die Wahlberechtigung: Wahlhelfer/innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit beziehungsweise die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sein.
Die Wahlzeit beginnt um 8:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr. Die Besetzung erfolgt in zwei Schichten. Nach 18:00 Uhr wird in den Wahlvorständen das Wahlergebnis durch die Zählung der abgegebenen Stimmen ermittelt. Für den ehrenamtlichen Einsatz gewährt die Samtgemeinde Boldecker Land eine finanzielle Entschädigung.
Interessierte können sich ab sofort an Tizian Hecht im Rathaus der Samtgemeinde wenden. Meldungen werden unter der Telefonnummer 05362/9781-36 oder per E-Mail an tizian.hecht@boldecker-land.de entgegengenommen.