Im Boldecker Land sind zwei Schiedsmänner tätig. Einer davon möchte nun aufhören: Nach mehr als 15 Jahren und drei vollendeten Wahlperioden würde Schiedsmann Peter Schuchard aus Weyhausen sein Amt gerne an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin übergeben. Bis diese/r gefunden ist, wird der 78-Jährige interimsmäßig weiter amtieren – aber wir suchen Nachwuchs!
Eine Schiedsperson übernimmt eine wichtige Rolle bei der örtlichen Streitschlichtung. Im Wesentlichen geht es hierbei um Konflikte in der Nachbarschaft. „In jeweils drei bis vier Fällen im Jahr kam es tatsächlich zu einem Schiedsverfahren“, blickt Schuchard auf seine eineinhalb Jahrzehnte Amtszeit zurück. „Weitere zehn bis 15 Fälle konnte ich schon zwischen,Tür und Angel’ klären.“
Das heißt: Oft reiche schon ein Telefongespräch, in dem man einem potentiellen Antragsteller auf ein Schiedsverfahren seine Situation erkläre, oder ein persönliches Gespräch führe, damit zerstrittene Nachbarn wieder miteinander sprechen. „Manchen Menschen muss man es erst erklären, wie man sich in einer gutnachbarschaftlichen Beziehung verhält, aber dann klappt das auch“, sagt Peter Schuchard optimistisch.
Spezielle Vorkenntnisse sind für das Amt der Schiedsperson nicht erforderlich. Mitzubringen sind stattdessen „gesunde Menschenkenntnis“, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Anwärter/innen müssen in der Samtgemeinde Boldecker Land wohnen und mindestens 30 Jahre alt sein. Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es online auf https://www.schiedsamt.de/startseite. Bewerbungen für das Schiedspersonen-Amt können formlos an Regina Knoll unter regina.knoll@boldecker-land.de gerichtet werden. Für Rückfragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin unter 05362/9781-32 ebenfalls gerne zur Verfügung.