Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land trat am 29. August im Dorfgemeinschaftshaus in Weyhausen zusammen. Die Tagesordnung war kurz und umfasste neben den üblichen Regularien nur einen weiteren Punkt, über den abgestimmt werden musste. TOP 8: „Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Abstimmung über die Abwahl des Samtgemeindebürgermeisters vom 09.06.2024.“
Der ehemalige Samtgemeindebürgermeister war dazu eingeladen worden, nahm diese Einladung aber nicht wahr. Die Vorlage SG/2024/048 dazu finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem Allris auf unserer Homepage www.boldecker-land.de.
Die Beschlussempfehlung der Ratsvorsitzenden Gaby Klose zu diesem Thema lautete: „Der Rat der Samtgemeinde beschließt, den Wahleinspruch des Herrn Ehrhoff gem. §48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG zurückzuweisen.“
Die Begründung: „Bei einer Direktwahl gilt der Grundsatz, dass Einsprüche regelmäßig zurückzuweisen sind, wenn kein knappes Wahlergebnis vorliegt. Der Wahlausgang mit 3.956 Ja-Stimmen zu 1.833 Nein-Stimmen bei 5.789 abgegebenen gültigen Stimmen verdeutlicht dieses. Daher ist der Wahleinspruch gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG zurückzuweisen.“ Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land nahm diese Beschlussempfehlung mit einer Enthaltung an.
Als Mitteilungen an den Rat verlas die Ratsvorsitzende Klose zudem folgende Punkte: