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Samtgemeinde Boldecker Land
Ausgabe 9/2024
Aus der Samtgemeinde
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Bericht aus dem Samtgemeinderat

Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land trat am 29. August im Dorfgemeinschaftshaus in Weyhausen zusammen. Die Tagesordnung war kurz und umfasste neben den üblichen Regularien nur einen weiteren Punkt, über den abgestimmt werden musste. TOP 8:Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Abstimmung über die Abwahl des Samtgemeindebürgermeisters vom 09.06.2024.

Der ehemalige Samtgemeindebürgermeister war dazu eingeladen worden, nahm diese Einladung aber nicht wahr. Die Vorlage SG/2024/048 dazu finden Sie in unserem Bürgerinformationssystem Allris auf unserer Homepage www.boldecker-land.de.

Die Beschlussempfehlung der Ratsvorsitzenden Gaby Klose zu diesem Thema lautete: „Der Rat der Samtgemeinde beschließt, den Wahleinspruch des Herrn Ehrhoff gem. §48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG zurückzuweisen.“

Die Begründung: „Bei einer Direktwahl gilt der Grundsatz, dass Einsprüche regelmäßig zurückzuweisen sind, wenn kein knappes Wahlergebnis vorliegt. Der Wahlausgang mit 3.956 Ja-Stimmen zu 1.833 Nein-Stimmen bei 5.789 abgegebenen gültigen Stimmen verdeutlicht dieses. Daher ist der Wahleinspruch gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 NKWG zurückzuweisen.“ Der Rat der Samtgemeinde Boldecker Land nahm diese Beschlussempfehlung mit einer Enthaltung an.

Mitteilungen der Ratsvorsitzenden

Als Mitteilungen an den Rat verlas die Ratsvorsitzende Klose zudem folgende Punkte:

  1. Das Verfahren gegen den Abgeordneten Wessel wegen dem Verdacht des Verstoßes gegen das Pressegesetz wegen fehlendem Impressum auf dem Flyer ist vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als Ordnungsbehörde eingestellt worden.
  2. Das Verfahren gegen die Abgeordnete Klopp wegen des Verdachtes der Verleumdung und übler Nachrede gegen den ehemaligen Samtgemeindebürgermeister Ehrhoff ist von der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingestellt worden.
  3. Das Verfahren gegen die Abgeordnete Klose wegen des Verdachtes der Verleumdung und übler Nachrede gegen den ehemaligen Samtgemeindebürgermeister Ehrhoff ist von der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingestellt worden.
  4. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 15.07.2024 festgestellt, dass das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 39 Beamtenstatusgesetz zum Nachteil des Ersten Samtgemeinderats Rymas durch den damaligen Samtgemeindebürgermeister Ehrhoff rechtswidrig war.