Hundehaufen belasten unsere Mitarbeiter rund um die OBS in Weyhausen - aber auch anderswo
Der kleine Kerl hier kann nichts dafür, dass er mal muss - aber sein Mensch ist in der Pflicht, das Häufchen einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen
Hundekot ist ein Thema, bei dem es unseren Schulhausmeistern in Weyhausen gewaltig stinkt! Dasselbe gilt für die Bauhofmitarbeiter in den Mitgliedsgemeinden. „Egal, ob wir mit dem Seitenschneider oder dem Rasenmähertraktor arbeiten, immer wieder fliegen uns im Gras liegende Kothaufen buchstäblich um die Ohren“, sagt einer.
Er möchte seinen Namen hier nicht gedruckt lesen, denn: „Wenn man manche Hundebesitzer in flagranti ertappt und sie darauf anspricht, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeine doch bitte einzusammeln und zu entsorgen, sind sie auch noch streitbar.“
Brennpunkt des Problems ist in Weyhausen die OBS, aber auch der angeschlossene Sportplatz liegt oft genug voller „Tretminen“: Alle Grünflächen rund um die Schule, den Hort und die Bücherei würden als Hundeabort missbraucht. „Und selbst wenn der Haufen noch dampft, heißt es am Ende: Mein Hund war das nicht“, sagt ein Hausmeister frustriert.
Mit ihrem Kummer sind die Schulhausmeister aber nicht alleine, Hundehaufen liegen in Weyhausen auch an der Klanze, rund um den Friedhof, am Kirchweg: „Die Mitarbeiter unseres Bauhofs klagen ebenfalls darüber, dass nicht alle Hundebesitzer Fäkalien entsorgen“, sagt Gemeindemitarbeiterin Sabine Suczynski. Dabei habe die Gemeinde an allen strategischen Punkten für Gassigeher/innen Hundekotstationen aufgestellt, die wöchentlich mit neuen Kotbeuteln bestückt würden. Leider würden diese zwischenzeitlich oftmals sogar gestohlen.
Deshalb hier der Hinweis an alle Hundebesitzenden: Kotbeutel gibt es für wenig Geld im Einzelhandel und es ist Ihre Pflicht, die Hinterlassenschaften Ihres vierbeinigen Hausgenossen ordnungsgemäß zu entsorgen – und nicht einfach achtlos liegen zu lassen. Dies schreibt die Gefahrenabwehrverordnung der Samtgemeinde Boldecker Land (siehe Infobox) vor.
Auch in Tappenbeck ist das Verrichten tierischer Bedürfnisse oft ein Ärgernis: „Wir sind uns auch im Klaren darüber, dass die Großzahl der Hundebesitzer der ordnungsgemäßen Entsorgung auch nachkommt. Doch ebenso selbstverständlich sollte es sein, dass alle Halter ihrer Verantwortung nachkommen und die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen“, äußert der Tappenbecker Bürgermeister Rouven Wessel.
„Bei uns in Barwedel besteht das Problem auf den Grünflächen am Friedhof und am Sportplatz. Hier wird oft gesagt, dass dies ja schon Wald sei. Ist aber öffentliche Gemeindefläche. Hier fliegt der Ball bei Fußballspielen oftmals in das braune Glück oder beim Rasenmähen wie beschrieben durch die Luft. Nicht lecker“, sagt Bürgermeisterin Melanie Meinecke und hofft irgendwann mal auf Einsicht der Hundehaltenden.
Die Gemeinde Osloß habe sieben Hundekotstationen aufgestellt – und damit die verschiedensten Erfahrungen gemacht, sagt Bürgermeister Axel Passeier. „Es gibt Hundebesitzer, die diese Stationen ohne Wenn und Aber benutzen. Es gibt aber auch schwarze Schafe, die zwar die Beutel entnehmen und sie gefüllt mit dem Hundekot in die Büsche oder den Graben schleudern, bzw. den Hundedreck auf öffentlichen und privaten Flächen einfach liegen lassen!“ Das ginge nicht, sagt er.
Angesprochen reagierten diese Personen dann oft verärgert und verwiesen auf die Tatsache, dass sie doch Hundesteuer bezahlten und man diese sollte zur Reinigung verwenden solle. „Am Ende kommt dann noch das Argument, dass unsere Pferdebesitzer im Ort keine Steuern zahlen und Pferde auch die Straßen verschmutzen würden“, sagt der Bürgermeister, frustriert über diese Diskussionen.
„Aber auch Pferdehalter verhalten sich ordnungwidrig, wenn die Hinterlassenschaften ihrer Pferde auf Bürgersteigen und Straßen nicht beseitigt werden“, ergänzt dazu Frank Oltersorf, Leiter des Ordnungsamtes der Samtgemeinde.
Liebe Hundebesitzer und -besitzerinnen, bitte seien Sie einsichtig! Unser Zusammenleben funktioniert auf Dauer nur, wenn wir gegenseitig Rücksicht üben. Bitte seien Sie rücksichtsvoll gegenüber den Mitarbeitenden in der Grünpflege der Gemeinden und der Samtgemeinde – und auch gegenüber Mitbürgerinnen und -bürgern, die am Ende fremden Hundekot von ihren Grundstücken sowie auf den Fußwegen entfernen müssen.
Auszug aus der Gefahrenabwehrverordung der Samtgemeinde Boldecker Land, die Sie auf unserer Homepage www.boldecker-land.de unter „Satzungen“ nachlesen können:
(1) Tierhalter oder die mit der Fürsorge, Aufsicht und Pflege von Tieren beauftragten Personen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere
(a) nicht unbeaufsichtigt herumlaufen,
(b) Dritte oder Tiere nicht gefährdend anspringen oder anfallen,
(c) öffentliche Anlagen nicht beschädigen oder verunreinigen,
(d) Spielplätze und Bolzplätze nicht betreten (mit Ausnahmen von Blindenhunden)
(2) Die Verunreinigungen durch Kot ist durch den/die TierhalterInnen oder durch die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragten Personen unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.
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