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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 12/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig

Friedrich-Wilhelm-Str. 3,

38100 Braunschweig  —  Braunschweig, 10.03.2026

Flurbereinigung Vogelmoor, Landkreis Gifhorn 301

Az.: 4.1.2 - GF 301 - 03

5. Teilnehmerversammlung

Zur 5. Teilnehmerversammlung am Montag, den 20.04.2026, um 17:00 Uhr, im Gemeindezentrum, Am Funkberg 5, 38476 Barwedel,

werden alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, die Teilnehmer nach § 10 Nr. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794), sind, geladen.

Tagesordnung:

1.

Wahl von einem stellvertretenden Vorstandsmitglied nach § 21 FlurbG,

2.

Sachstandsbericht zum Flurbereinigungsverfahren

4.

Informationen zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes

3.

Anfragen und Anregungen

Teilnehmer sind sämtliche Eigentümer und Erbbauberechtigten derjenigen Grundstücke, die im Anhang zum Flurbereinigungsbeschluss vom 16.06.2017 (Verzeichnis der Verfahrensflurstücke) und den Änderungen nach § 8 FlurbG aufgeführt sind. Bestehen bei einem zum Wahltermin erscheinenden Teilnehmer Zweifel an seiner Wahlberechtigung, so muss dieser auf Verlangen eine Befugnis nachweisen (z.B. durch Vorlage eines Grundbuchauszuges in Verbindung mit dem Personalausweis).

Die Mitglieder des Vorstandes werden unter Leitung der Flurbereinigungsbehörde - Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig - nach den Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern und Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

Die Wählbarkeit ist nicht auf den Kreis der Teilnehmer beschränkt, d.h. es können auch Personen gewählt werden, die nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sind.

Jeder anwesende abstimmungsberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, gleichgültig, ob sein Stimmrecht auf seiner Eigenschaft als Teilnehmer oder auf seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter beruht. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.

Soweit sich Teilnehmer durch Bevollmächtigte vertreten lassen, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, bei der die Unterschrift öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Ein Nachreichen der Vollmacht ist nicht zulässig.

Vollmachtsformulare können vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig angefordert werden (Adresse siehe oben).

Versäumt ein Teilnehmer den Termin oder macht er nicht von seinem Stimmrecht Gebrauch, können nachträgliche Einwendungen gegen gefasste Beschlüsse nicht mehr vorgebracht werden.

Vandrey
z.d.A.