Die Brutzeit ist die Zeit, in der Vögel ihre gelegten Eier warmhalten, bis die Jungtiere schlüpfen. Insbesondere die Bodenbrüter sind in diesem Zeitraum gefährdet, denn sie werden nicht nur von Katzen gestört. Auch freilaufende Hunde, Spaziergänger und Freizeitsportler, die dem Gelege nahekommen, verhindern das zurückgezogene Brüten.
Zum Schutz der Wildtiere und deren Nachwuchs gilt in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli (nach § 33 dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung- NWaldG) an und auf Wiesen, Felder, Wege, Gewässer und Wälder inner- und außerorts pauschal Leinenzwang für Hunde.
Ausnahmen gelten nur für Hunde, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, Bundespolizei oder Zoll eingesetzt werden oder ausgebildeten Blindenführhunde sind.
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem NWaldG ist der Landkreis Gifhorn- untere Naturschutzbehörde zuständig.