Eine Anfuhr von Strauchwerk für das Osterfeuer ist nur unter Beaufsichtigung der Feuerwehr in der Zeit von 8.00-13.00Uhr an den folgenden Tagen möglich:
Samstag, den 28.03.
und Osterfeuersamstag bis 12.00 Uhr.
Eine Anfuhr außerhalb dieser Zeiten ist verboten!
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur unbehandeltes Holz, trockenes Reisig und Gehölzrückschnitte als geeignetes Brennmaterial gesammelt werden darf.
Großstückige Hölzer und Baumstümpfe (Ø {{gt}}15cm) sind von der Verbrennung ausgeschlossen!!