Gemäß § 10 Absatz 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) fordere ich hiermit die in der Samtgemeinde Brome vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 24.04.2026 Wahlberechtigte für die Berufung in die/den 2-4 Wahlvorstände zu benennen.
Der Wahlvorstand besteht aus 8 Personen, der Wahlvorsteherin / dem Wahlvorsteher und sieben Mitgliedern. Die Wahlvorsteherin / Der Wahlvorsteher bestimmt aus dem Wahlvorstandeine Person zu Schriftführung.
Der Wahlvorstand ist an den Wahltagen tätig und übernimmt die Hauptaufgabe, die Durchführung der Wahl in den Wahllokalen. Am Abend wird dann das Ergebnis ermittelt und an das Wahlteam in der Samtgemeinde übermittelt.
Der Wahlvorstand wird die Unterlagen danach zur Samtgemeinde transportieren.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen können dem Wahlvorstand nicht angehören. Auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 3 und 4 NKWG wird hingewiesen.