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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 15/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Der Rat der Samtgemeinde Brome hat am 27.11.2025 die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Landkreis Gifhorn am 04.02.2026 gem. § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt worden. Der Landkreis Gifhorn hat die Flächennutzungsplanänderung mit Schreiben vom 27.02.2026, Az.: 6121-02/40/53 genehmigt.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn wird die 53. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Flächennutzungsplans ist der nachstehenden Gebietsabgrenzung zu entnehmen.

Die 53. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung kann im Rathaus der Samtgemeinde Brome, Fachbereich Bauen, Zimmer 7 während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der 53. Flächennutzungsplanänderung Auskunft verlangen.

Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn diese Verletzungen oder Mängel nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung der 53. Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Brome geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Brome, den 06.03.2026
(L. S.)
Bartels
Samtgemeindebürgermeister
Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Gifhorn Nr. 03/2026 vom 31.03.2025
Brome, den 01.04.2026
Bartels
Samtgemeindebürgermeister