Titel Logo
Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 16/2026
Wahlen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bildung der Wahlvorstände für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 und mit möglichen Stichwahlen am 27.09.2026

Amtliche Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Kommunalwahlen

Gemäß § 10 Absatz 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) fordere ich hiermit die in der Samtgemeinde Brome vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 01.05.2026 Wahlberechtigte für die Berufung in die/den 2-4 Wahlvorstände zu benennen.

Der Wahlvorstand besteht aus 8 Personen, der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher und sieben Mitgliedern. Die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher bestimmt aus dem Wahlvorstand eine Person zur Schriftführung.

Der Wahlvorstand ist an den Wahltagen tätig und übernimmt die Hauptaufgabe, die Durchführung der Wahl in den Wahllokalen. Am Abend wird dann das Ergebnis ermittelt und an das Wahlteam in der Samtgemeinde übermittelt.

Der Wahlvorstand wird die Unterlagen danach zur Samtgemeinde transportieren.

Wahlbewerber und Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen können dem Wahlvorstand nicht angehören. Auf die Bestimmungen des § 13 Abs. 3 und 4 NKWG wird hingewiesen.

Samtgemeindewahlleiter
Alexander Pede