Der Rat der Samtgemeinde Brome hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 beschlossen, den Entwurf des Lärmaktionsplanes öffentlich auszulegen.
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet die Samtgemeinde Brome als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) für seine Mitgliedsgemeinden. Diese sind alle 5 Jahre zu überprüfen.
Die nun im Rahmen der 4. Runde zur Erarbeitung von LAP durch die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS) beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim nach einem einheitlichen Berechnungsverfahren erstellten Lärmkarten haben ergeben, dass in der Samtgemeinde Brome in der Gemeinde Rühen, OT Brechtorf kartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen liegen und daher ein LAP zu erstellen ist.
Der Entwurf des LAP wird durch öffentliche Auslegung vorgestellt und kann vom 29.04.2024 bis 27.05.2024 zu folgenden Zeiten:
| Montag und Dienstag | 8.00 - 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 8.00 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
in der Samtgemeindeverwaltung Brome, ServiceCenter, Bahnhofstraße 36, 38465 Brome eingesehen werden. Zudem wird der Entwurf auf der Homepage der Samtgemeinde Brome (https://www.samtgemeinde-brome.de) veröffentlicht.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 27.05.2024 (Posteingang) schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Bitte beachten sie, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Plans nicht von Bedeutung ist.