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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Schlussfeststellung_Az.14.21-Bösdorf-Rätzlinger Drömling-611B12

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark

Außenstelle Salzwedel

Goethestraße 3 und 5

29410 Salzwedel

Salzwedel, den 16.10.2023

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bösdorf-Rätzlinger Drömling

Az. 14.21-Bösdorf-Rätzlinger Drömling-611B12

Schlussfeststellung

In dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bösdorf-Rätzlinger Drömling im Altmarkkreis Salzwedel und im Bördekreis, wird hiermit nach § 149 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) die Schlussfeststellung erlassen.

Hierzu wird Folgendes festgestellt:

1.

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und des Nachtrages zum Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2.

Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Bösdorf-Rätzlinger Drömling als Körperschaft öffentlichen Rechts.

Gründe:

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Die gemeinschaftlichen Anlagen sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung in dem festgelegten Umfang ordnungsgemäß ausgebaut. Ihre laufende Unterhaltung ist auf die Unterhaltungspflichtigen übergegangen.

Verbindlichkeiten der Teilnehmer bestehen nicht mehr.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Akazienweg 25, 39576 Stendal oder beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark, Außenstelle Salzwedel, Goethestraße 3 und 5, 29410 Salzwedel, erhoben werden.

Im Auftrag
Thomas Wagner
(Dienstsiegel)

Datenschutzrechtliche Hinweise:

Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Flurbereinigungsgesetz werden im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.

Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: http://lsaurl.de/alffaltmarkds eingesehen werden oder sind beim ALFF Altmark zu erhalten.