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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 2/2025
Aktuelles Samtgemeinde Brome
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Bürgerinformation zur Rattenbekämpfung

Nach der niedersächsischen Rattenbekämpfungsverordnung (RattbekVO) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, einen Rattenbefall auf eigene Kosten zu bekämpfen. Ist die Bekämpfung nicht möglich, muss das Ordnungsamt informiert werden, welches nach vorheriger Prüfung des Sachverhaltes weitere Anweisungen erteilen kann.

Bei großflächigem Befall, der die Gesundheit gefährdet, übernimmt die Gemeinde die Bekämpfung im betroffenen Gebiet. Regelmäßige Kontrollen und schnelles Handeln tragen dazu bei, Rattenbefall zu verhindern.

Zur Bekämpfung haben sich eine Reihe vorbeugender Maßnahmen bewährt:

  • Einwanderungsmöglichkeiten für Ratten in Kellern und Dachböden verschließen.
  • Vorhandene Öffnungen in den Wänden verschließen.
  • Wasserabflüsse vergittern, unbenutzte Abflüsse zumauern.
  • Essensreste und tierische Abfälle in die Biotonne, nicht auf den Hauskompost werfen.
  • Tierfutter nicht offenstehen lassen und Futternäpfe nach dem Füttern reinigen.
  • Entdeckte Fraß-, Nage-, Kotspuren und Nagetierhaare entfernen.
  • An Rattennestern handelsübliche Fallen aufstellen und über mehrere Monate betreiben.
  • Hauskatzen Zutritt zu den betroffenen Flächen und Räumen ermöglichen.

Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt zur Verfügung.