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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Brome
Ausgabe 23/2024
Aus dem Landkreis
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Aus dem Landkreis

Für die Unterbringung der Asylbewerber / Flüchtlinge benötigt der Landkreis Gifhorn Grundstücke bzw. Wohnraum. Angebote werden von Privateigentümern, Gemeinden und Unternehmen entgegengenommen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Anmietung, nicht um den Kauf von Objekten durch den Landkreis Gifhorn.

Verfahrensablauf

Angebote über Mietobjekte und Grundstücke können Sie jederzeit an unterbringung@gifhorn.de senden. Die zuständigen Sachbearbeiter prüfen dann, ob das von Ihnen angebotene Objekt für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet und vom Mietpreis angemessen ist. Sie erhalten anschließend eine entsprechende Rückmeldung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte übersenden Sie Ihre Angebote mit folgenden Angaben:

  • Exakte Anschrift/ bei Grundstücken mit Flurstücksbezeichnung
  • Art des Objektes (z.B. Grundstück, EFH, MFH)
  • Grundrisse (falls vorhanden)
  • Mietpreisvorstellung
  • Kontaktdaten vom Eigentümer