Für die Unterbringung der Asylbewerber / Flüchtlinge benötigt der Landkreis Gifhorn Grundstücke bzw. Wohnraum. Angebote werden von Privateigentümern, Gemeinden und Unternehmen entgegengenommen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Anmietung, nicht um den Kauf von Objekten durch den Landkreis Gifhorn.
Verfahrensablauf
Angebote über Mietobjekte und Grundstücke können Sie jederzeit an unterbringung@gifhorn.de senden. Die zuständigen Sachbearbeiter prüfen dann, ob das von Ihnen angebotene Objekt für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet und vom Mietpreis angemessen ist. Sie erhalten anschließend eine entsprechende Rückmeldung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte übersenden Sie Ihre Angebote mit folgenden Angaben: